Betreff
Kommunalwahl 2016 - Wahlleitung
Vorlage
098/2015 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Die Niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung unter anderem festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am 11. September 2016 stattfinden.

 

Gemäß § 9 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz ist Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Gemeindedirektorin/der Gemeindedirektor nach § 106 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); Stellvertreter/in ist die Vertreterin/der Vertreter im Amt (§ 9 Absatz 1 Satz 2 NKWG).

Abweichend davon kann der Rat gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 3 NKWG andere Beschäftigte der Samtgemeinde für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter berufen.


Keine


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Für die Gemeindewahl am 11. September 2016 werden der Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland zum Gemeindewahlleiter und die Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.