Die Niedersächsische Landesregierung hat durch Verordnung unter anderem festgelegt, dass die Wahlen der Abgeordneten der kommunalen Vertretungen am 11. September 2016 stattfinden.
Gemäß § 9 Absatz 2 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz ist Wahlleitung in Mitgliedsgemeinden von Samtgemeinden die Gemeindedirektorin/der Gemeindedirektor nach § 106 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG); Stellvertreter/in ist die Vertreterin/der Vertreter im Amt (§ 9 Absatz 1 Satz 2 NKWG).
Abweichend davon kann der Rat gemäß § 9 Absatz 3 Nummer 3 NKWG andere Beschäftigte der Samtgemeinde für die Gemeindewahlleitung der Mitgliedsgemeinden als Wahlleitung, Stellvertreterin oder Stellvertreter berufen.
Keine
Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Für die Gemeindewahl am 11. September 2016 werden der Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland zum Gemeindewahlleiter und die Verwaltungsfachangestellte Silke Hartwig zur stellvertretenden Gemeindewahlleiterin berufen.