Betreff
Beschaffung eines Feuerwehrvorführfahrzeuges HLF 10 mit Zusatzbeladung für die Freiwillige Feuerwehr Bergen an der Dumme
Vorlage
062/2015 SG
Aktenzeichen
376208SG:DAN-F 5220
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Rahmen der Ausschreibung zur Beschaffung eines Feuerwehrvorführfahrzeuges HLF 10 mit Zusatzbeladung für die Freiwillige Feuerwehr Bergen an der Dumme liegt nun das Ausschreibungsergebnis nach der erfolgten Ausschreibung vor. Leider wurde nur ein Angebot auf die Ausschreibung zurückgesandt. Interesse an der Ausschreibung haben insgesamt drei Firmen gezeigt. Nach erfolgter Angebotsöffnung wurde festgestellt, dass der Angebotspreis bei 255.025,33 € liegt. Im Rahmen der Haushaltsberatungen für die Fahrzeugbeschaffung wurden im Haushaltsjahr 2014 205.000,00 € bewilligt und im Haushaltsjahr 2015 noch einmal 25.000,00 € nachbewilligt. Somit stehen insgesamt 230.000,00 € als Haushaltsmittel zur Verfügung. Diese Summe liegt 25.025,33 € unter dem Angebotspreis des Anbieters.

 

Im Rahmen der öffentlichen Ausschreibung nach VOL besteht auch die Möglichkeit, eine Ausschreibung aufzuheben. Die Aufhebungsgründe sind abschließend aufgezählt. Hiernach müssten schwerwiegende Gründe vorliegen und die Wirtschaftlichkeit müsste nicht mehr gegeben sein. Eine Wirtschaftlichkeitsaufhebung mit einer Überschreitung von ca. 10 % der vorhandenen Haushaltsmittel würde recht schwierig werden. Auch eine Darstellung der fehlenden Haushaltsmittel als schwerwiegende Gründe ist ebenfalls recht schwierig darzustellen.

 

Um in dieser Angelegenheit zu einer möglichen einvernehmlichen Lösung zu kommen, wurde ebenfalls nach Rücksprache mit dem für uns zuständigen Rechnungsprüfungsamtes die Möglichkeit eines Aufklärungsgespräches mit dem einzigen Anbieter bestehen. Hier könnte die Möglichkeit der Reduzierung des Leistungsumfanges und somit eine Kostenreduzierung besprochen werden.

 

Im Rahmen des Aufklärungsgespräches mit dem Fahrzeuganbieter und der Freiwilligen Feuerwehr Bergen an der Dumme konnten einige Positionen in dem Leistungsverzeichnis gefunden werden, die im ausgeschriebenen Feuerwehrvorführfahrzeug ohne großen möglichen Aufwand nicht eingebaut oder entsprechend zurückgebaut werden können. Letztlich hat sich auch die Freiwillige Feuerwehr mit der Kürzung des Leistungsumfanges einverstanden erklärt.

 

Der Fahrgestellhersteller würde seinen Preis ebenfalls nochmals um 1.000,00 € netto reduzieren. Der Fahrzeugaufbauhersteller würde 12 einzelne Positionen des Leistungsverzeichnisses reduzieren bzw. zurückbauen. Dieses würde eine Ersparnis von ca. 13.000,00 € netto ergeben.

 

Somit ergibt sich eine gesamte Nettoersparnis in Höhe von 14.000,00 €, dieses entspricht 16.660,00 € brutto. Es verbleibt somit ein möglicher Fehlbetrag von ca. 8.400,00 €.


Der Fehlbetrag in Höhe von 8.400,00 € kann durch die Einnahmen aus den Fahrzeugverkäufen (Boot und 5 TSF-Fahrzeuge) gedeckt werden. Der Erlös der Fahrzeugverkäufe hat eine Einnahme von ca. 16.000,00 € erbracht. 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die fehlenden Haushaltsmittel in Höhe von ca. 8.400,00 € werden als überplanmäßige Ausgabe für die Beschaffung des Feuerwehrfahrzeuges zur Verfügung gestellt.