Grundlage
für den jährlich zu erstellenden Wirtschaftsplan bilden § 11 EigBetrVO sowie §
8 Abs. 1 der Betriebssatzung des „Kommunal-Service Lüchow“. Gemäß § 4 Abs. 4
der Betriebssatzung erfolgt die Aufstellung für jedes Geschäftsjahr durch den
vorbereitenden Beschluss des Werksausschusses. Der Wirtschaftsplan besteht lt.
§ 11 Abs. 1 der EigBetrVO aus einem Erfolgsplan, dem Vermögensplan und der
Stellenübersicht.
Der
Erfolgsplan 2007 weist ein ausgeglichenes Ergebnis aus. Den Aufwendungen in
Höhe von € 1.079.805,00 stehen Erträge in gleicher Höhe gegenüber. Im Vergleich
zu den Ansätzen des Vorjahres ergeben sich Kosteneinsparungen insbesondere
aufgrund der in 2006 erfolgten Ablösung des von der Samtgemeinde Lüchow im Zuge
der Eigenbetriebsgründung eingeräumten Kredites sowie den sonstigen
betrieblichen Aufwendungen. (Eine Gegenüberstellung der tatsächlichen Werte für
2005, der Ansätze 2006 und 2007 einschließlich des Ist-Zustandes per 31.10.06
ist der Sitzungsvorlage neben dem Wirtschaftsplan als Anlage beigefügt.)
Den
Investitionen von € 69.500,00 stehen im Vermögensplan zur Finanzierung die
geplanten Abschreibungen über € 101.500,00 gegenüber. Der verbleibende Finanzierungsmittelüberschuss
wird zur Deckung künftiger Ausgaben des Vermögensplanes bereitgestellt.
Im Stellenplan 2007 ist im
Vergleich zum Vorjahr eine Stelle weniger vorgesehen, da ein Mitarbeiter nach
Vollendung seiner Altersteilzeit in den Ruhestand gegangen und eine
Neubesetzung der Stelle nicht vorgesehen ist.
Siehe Sachverhalt
Der
Werksausschuss beschließt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dem Wirtschaftsplan des
„Kommunal-Service Lüchow“ für das Geschäftsjahr 2007 in der vorliegenden
Fassung zuzustimmen.