Betreff
126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
064/2015 SG
Aktenzeichen
612009SG:126. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Lübbow beabsichtigt, im Ortsteil Lübbow, entlang der Mühlenstraße (L 262), Fläche zur potenziellen Bebauung auszuweisen.

Um das Vorhaben voranzutreiben, sind die Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie die Teilaufhebung der Bebauungspläne „Drangsen“ und „Drangsen - 1. Änderung“ und eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Lübbow erforderlich.

Vor diesem Hintergrund hat die Gemeinde Lübbow bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt.

Ziel ist es, im Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche (M) darzustellen.

Die Kosten werden vollständig vom Antragssteller übernommen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.


Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragssteller übernommen.


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan mit dem Ziel zu ändern, eine gemischte Baufläche auszuweisen.

Der Geltungsbereich der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke 48, 39/2, 38, 37, 36, 35, 34, 33/2, 33/1, 32, 30 teilweise, 47 teilweise, 49/6 teilweise, Flur 13, Gemarkung Lübbow sowie die Flurstücke 13/2, 17/1, 18 teilweise, 19 teilweise, 20 teilweise, 21 teilweise, 25 teilweise, 23 teilweise, 87/1 teilweise und 88/1 teilweise, Flur 16, Gemarkung Lübbow.