Die Gemeinde Lübbow
beabsichtigt, im Ortsteil Lübbow, entlang der Mühlenstraße (L 262), Fläche zur
potenziellen Bebauung auszuweisen.
Um das Vorhaben
voranzutreiben, sind die Änderungen des Flächennutzungsplanes sowie die
Teilaufhebung der Bebauungspläne „Drangsen“ und „Drangsen - 1. Änderung“ und
eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Lübbow erforderlich.
Vor diesem Hintergrund
hat die Gemeinde Lübbow bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Antrag auf
Änderung des Flächennutzungsplanes gestellt.
Ziel ist es, im
Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche (M) darzustellen.
Die Kosten werden vollständig vom Antragssteller übernommen. Hierzu wird ein städtebaulicher Vertrag geschlossen.
Die Kosten für die Änderung des Flächennutzungsplanes werden vom Antragssteller übernommen.
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, den Flächennutzungsplan mit dem Ziel
zu ändern, eine gemischte Baufläche auszuweisen.
Der Geltungsbereich der 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) umfasst die Flurstücke 48, 39/2, 38, 37, 36, 35, 34, 33/2, 33/1, 32, 30 teilweise, 47 teilweise, 49/6 teilweise, Flur 13, Gemarkung Lübbow sowie die Flurstücke 13/2, 17/1, 18 teilweise, 19 teilweise, 20 teilweise, 21 teilweise, 25 teilweise, 23 teilweise, 87/1 teilweise und 88/1 teilweise, Flur 16, Gemarkung Lübbow.