Betreff
Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule in der Grundschule Küsten
Vorlage
065/2015 SG
Aktenzeichen
401101SG:0001/Küsten
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Grundschule Küsten hat bei der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) einen Antrag auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule zum Schuljahr 2016/17 beantragt.

 

Räumliche Ausstattung

 

Nach Auskunft der Schulleitung werden keine zusätzlichen Räumlichkeiten benötigt, da das Essen im benachbarten Gemeindehaus eingenommen werden soll. Das Gemeindehaus bietet genügend Platz und ist mit Herd, Spülmaschine und Geschirr entsprechend ausgestattet.

 

Sachliche Ausstattung

 

Bisher wurde allen Grundschulen eine Anschubfinanzierung in Höhe von 5.000.00 € bei Einführung der Ganztagsschule zur Verfügung gestellt.

Für die Lieferung und Ausgabe des Essens durch den Kartoffelhof Kunitz würden außerdem Kosten in Höhe von ca. 400,00 € monatlich anfallen.

 

Personelle Ausstattung

 

Es ist abzusehen, dass mit der Einführung der Ganztagsschule ein erhöhter Verwaltungsaufwand im Sekretariat anfallen wird. (z. B. Terminabsprachen, Essensbestellung, Geld einsammeln).

Zurzeit wird die Grundschule Küsten durch die Schulsekretärin der Grundschule Lüchow, Frau Hahlbohm-Hasse, mit betreut.

 

Stellungnahme der Verwaltung

 

Die Planungen für die Schulentwicklung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) im Primarbereich werden noch diskutiert.

Zuletzt hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in seiner Sitzung am 13. Oktober 2015 beschlossen, ab dem Schuljahr 2016/17 in der Grundschule in Plate nicht mehr einzuschulen und den Eltern des bisherigen Schuleinzugsbereiches Plate freigestellt, ab diesem Zeitraum ihre Kinder in Küsten oder Lüchow (Wendland) einschulen zu lassen.

Die Grundschule Plate ist eine offene Ganztagsschule an drei Tagen.

 

Um die Eltern nicht zu benachteiligen, die sich für die kleinere Schule in Küsten entscheiden, ist die Einrichtung einer offenen Ganztagsschule unabdingbar.


Es müssen Haushaltsmittel im Ergebnis- und Investivhaushalt 2016 der Schulen zusätzlich zur Verfügung gestellt werden.

Bei der Anmeldung der Haushaltsmittel für das Jahr 2016 lag der Antrag der Grundschule in Küsten noch nicht vor.

 

Ob und inwieweit eine Erhöhung der Stunden im Sekretariat vorgenommen werden muss, ist zurzeit nicht absehbar.  


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            dem Antrag der Grundschule Küsten auf Einrichtung einer offenen Ganztagsschule zuzustimmen,

 

b)           im Rahmen seiner Zuständigkeiten die sachliche und personelle            Ausstattung für die Einrichtung der Ganztagsschule mit Beginn des                Schuljahres 2016/17 bereitzustellen und

 

c)            für das Haushaltsjahr 2016 Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt in Höhe von ______________ € und im Investivhaushalt in Höhe von ______________ € bereitzustellen.