Betreff
Vorübergehende Erhöhung der Kapazitäten für die Grundschule Clenze
Vorlage
066/2015 SG
Aktenzeichen
233000SG.03:Grundschulen/GS Clenze/Neubau
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Neubau der Grundschule Clenze wurde im Jahr 2013 als zweizügige Grundschule für eine Schülerzahl von 160 konzipiert. Da abzusehen war, dass die Schülerzahl in den ersten Jahren knapp über dieser Zahl liegen würde, wurde während der Planungsphase bereits ein zusätzlicher Puffer vorgesehen.

Aufgrund von Zuzügen von Familien, späterer Einschulungen und längerem Verbleib von Kindern in der Eingangsstufe wird sich die Schülerzahl der Grundschule auf voraussichtlich mindestens 198 erhöhen.

Im Ergebnis bedeutet dies, dass die Grundschule Clenze dreizügig wird.

Um die pädagogische Arbeit der Schule in einer hohen Qualität gewährleisten zu können, ist eine vorrübergehende Kapazitätserweiterung zwingend erforderlich.

Diese Problematik wurde den Fraktionsvorsitzenden am 25.11.2015 und dem Schulausschuss am 26.11.2015 seitens der Verwaltung und der Schulleitung vorgestellt.

 

Die Verwaltung hat folgende Möglichkeiten im Vorfeld in Erwägung gezogen:

 

1.                   Eine der bereits geschlossenen Grundschulen in Bergen oder Schnega wird weiter offen gehalten. Da die Schulschließungen bereits durch die Landesschulbehörde genehmigt sind, steht ein Antrag auf Weiterbetrieb einem Antrag auf Neugründung einer Schule gleich. Die Landesschulbehörde wird einen solchen Antrag ablehnen, da die Schülerzahlen an diesen beiden Schulen zu niedrig sind, um einen Schulbetrieb zu begründen.

Außerdem sprechen aus Sicht der Verwaltung weitere Gründe gegen einen Weiterbetrieb.

Ein Weiterbetrieb müsste auf 4 Jahre befristet werden. Das heißt, dass nur im nächsten Jahr garantiert werden kann, dass ein dort eingeschultes Kind auch vier Jahre an der Schule verbleiben kann. Sobald dort nicht mehr eingeschult werden würde, würde sich die Anzahl der Schüler innerhalb von zwei Jahren halbieren, was zu einer Schließung der Schule führen würde.

Die im Jahr 2013 festgestellten Mängel bestehen weiterhin. Der Versicherer hat  einem Weiterbetrieb der Schulen ohne Mängelbeseitigung im Jahr 2013 nur zugestimmt, wenn die Schulen bis zum Schuljahresende 2015/2016 geschlossen werden. Eine erneute Nachfrage ist bis zum Zeitpunkt der Vorlagenerstellung unbeantwortet. Die Notwendigkeit einer erneuten Überprüfung durch einen unabhängigen Sachverständigen ist sehr wahrscheinlich.

 

2.                   Eine der beiden bereits geschlossenen Grundschulen wird als Außenstelle der Grundschule Clenze weiterbetrieben. Hier ist ebenfalls ein Antrag bei der Landesschulbehörde einzureichen. Von einem solchen Bestreben rät die Landesschulbehörde mindestens ab. Ob ein solcher Antrag Erfolg hätte, kann seitens der Verwaltung nicht eingeschätzt werden.

Auch eine Außenstelle kann nach Ansicht der Verwaltung nur auf vier Jahre befristet beantragt werden. Auch hier kann nicht gewährleistet werden, dass für vier Jahre genügend Schüler vorhanden sind, um die Beschulung an diesem Standort sicherzustellen.

 

Aus organisatorischer und pädagogischer Sicht ist Folgendes zu beachten:

Aufgrund der geringen Schülerzahl an diesem Standort kann eine Beschulung nach dem Konzept der Grundschule Clenze nicht gewährleistet werden. Es müsste an einer Grundschule in zwei unterschiedlichen Systemen gearbeitet werden. Die Beibehaltung der Ganztagsschule könnte nicht gewährleistet werden, was zwangsläufig einen Rückgang der Schülerzahlen bedeuten würde.

Weiterhin werden bei der Bildung einer Außenstelle Ressourcen der Schulleitung benötigt, die zur Umsetzung des Schulkonzeptes in Clenze fehlen würden. Ferner hat die Landesschulbehörde mitgeteilt, dass es keine zusätzlichen Lehrerstunden für die Betreuung einer Außenstelle geben wird.

Die Problematik seitens des Versicherers gilt für diese Variante ebenso.

 

3.                   Ein Teil des noch bestehenden Altbaus wird für eine Übergangszeit erhalten. Hierfür ist ein Bauantrag zu stellen und es sind Investitionen erforderlich. Weiterhin sind Regressansprüche der bereits beauftragten Firmen wahrscheinlich. Der Außenbereich der Schule könnte frühestens nach vier Jahren Schulbetrieb fertiggestellt werden. Dies führt zu weiteren Kosten. Seitens der Verwaltung werden die Kosten deshalb auf mindestens 100.000,00 € geschätzt. Diese Investitionen würden dem Abrissbagger zum Opfer fallen. Aus Sicht der Verwaltung ist dieses nur schwer darstellbar.

 

4.                   Ratsherr Schemionek hat im Schulausschuss den Vorschlag gemacht, das angedachte Hortgebäude an der Grundschule zu errichten. Dieses wird zunächst als Schule genutzt. Sobald die Kapazitäten der Grundschule ausreichen, könnte dieses Gebäude dann dem Landkreis als Hort zur Verfügung gestellt werden.

Der Bau des Hortgebäudes ist aufgrund der Finanzierungsfrage bisher nicht begonnen worden. Haushaltsmittel stehen hierfür zur Verfügung, es könnte kurzfristig mit der Umsetzung begonnen werden. Es ist allerdings unwahrscheinlich, dass der Bau zu Schuljahresbeginn abgeschlossen werden kann. Wahrscheinlicher ist aus Sicht der Verwaltung eine Fertigstellung bis zu den Herbstferien. Die Schulleitung hat bereits signalisiert, dass sie diesen Zeitraum mittragen wird.

 

Bei allen Investitionen, die in diesen Varianten getätigt werden müssten, wäre diese die einzige, bei der eine Nachhaltigkeit gegeben wäre.

 

Die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) befindet sich bereits seit längerem in Verhandlungen mit dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Errichtung eines Hortgebäudes in Clenze, um die derzeitige Containerlösung am Evangelischen Kindergarten zu beenden. Nach Rücksprache mit den Fachdiensten „Jugend-Familie-Bildung“ und „Bauordnung, Immissionsschutz, Denkmalpflege“ des Landkreises Lüchow-Dannenberg wird diese strategische und nachhaltige Lösung begrüßt.

 

5.                   Ratsherr Socha hat vorgeschlagen, die Schulbezirke so zu ändern, dass die Kinder aus der Gemeinde Luckau in Wustrow (Wendland) und Kinder der Gemeinde Waddeweitz in Küsten beschult werden. Diese Variante bringt aus Sicht der Verwaltung keine wirkliche Entspannung, da die bereits eingeschulten Kinder an der Grundschule Clenze verbleiben.

 

 

Nach Abwägung der Varianten schlägt die Verwaltung vor, Variante 4 umzusetzen. Diese Variante lässt sich zügig umsetzen und ist variabel. Es kann jährlich problemlos entschieden werden, ob die Kapazität der Schule ausreichend ist. Weiterhin handelt es sich um die einzige Variante, die nachhaltig ist.


Für die Umsetzung der Variante 4 entstehen Kosten in Höhe von rund 750.000,00 €. Diese sind zur Errichtung des Hortgebäudes im Haushaltsjahr 2015 veranschlagt und durch die Kommunalaufsicht genehmigt. Sobald das Gebäude als Hort genutzt wird, erhält die Samtgemeinde eine Nutzungsentschädigung vom Betreiber, die den anteiligen Herstellungskosten entspricht. 


Der Schulausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Kapazitäten der Grundschule Clenze werden vorrübergehend erhöht. Diese Erhöhung wird durch den Bau des bereits im Haushalt veranschlagten Hortgebäudes vorgenommen. Die Nutzung des Gebäudes durch die Schule wird bis zu dem Zeitpunkt vorgenommen, an dem die Kapazitäten der Grundschule ausreichen. Die Verwaltung wird beauftragt, dem Schulausschuss die Entwicklung der Schülerzahlen jährlich vorzulegen.