Betreff
Bildung eines Wahlbereiches für die Kommunalwahl 2016
Vorlage
071/2015 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Verordnung vom 11. Mai 2015 hat die Landesregierung den Termin für die Kommunalwahl auf den 11. September 2016 festgelegt.

 

Gemäß § 7 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) wird die Wahl des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Wahlbereichen durchgeführt, deren Zahl und Abgrenzung der Rat gemäß § 7 Absatz 5 NKWG bestimmt. Die Mindest- und die Höchstzahl der zu bildenden Wahlbereiche richtet sich nach § 7 NKWG nach der Zahl der zu wählenden Abgeordneten.

 

Gemäß § 46 Absatz 1 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) richtet sich die Zahl der Abgeordneten nach der Einwohnerzahl.

Mit Schnellbrief KW 2016/2 vom 17.08.2015 hat die Niedersächsische Landeswahlleiterin mitgeteilt, dass für die Festlegung der Zahl der zu wählenden Abgeordneten und die Einteilung der Wahlbereiche auf die zum Stichtag 31. März 2015 vom Landesstatistikamt ermittelten Einwohnerzahlen zurückgegriffen werden soll.

 

Die Landesstatistikbehörde hat für den 31. März 2015 für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) 24.252 Einwohnerinnen und Einwohner veröffentlicht.

Bei Samtgemeinden mit 20.001 bis 25.000 Einwohnerinnen und Einwohnern sind gemäß § 46 Absatz 1 NKomVG

 

                                                                              34 Abgeordnete

 

zu wählen.

 

Wahlgebiete, in denen die Zahl der zu wählenden Abgeordneten mindestens 34 und höchstens 39 beträgt, können in zwei Wahlbereiche eingeteilt werden (§ 7 Absatz 3 NKWG). Das ganze Wahlgebiet kann aber auch nur einen Wahlbereich bilden.

 

In der Vergangenheit wurde das Wahlgebiet der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in einen Wahlbereich eingeteilt.

Die Verwaltung empfiehlt, die Wahlbereichseinteilung auch für die kommende Kommunalwahl beizubehalten, da sie sich in der Vergangenheit bewährt hat. 


Keine


Der Samtgemeindeausschuss beschließt dem Rat vorzuschlagen folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, für die Wahl des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 11. September 2016 wird ein Wahlbereich gebildet.