Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Müggenburger Straße" im Ortsteil Gollau - Satzungsbeschluss -
Vorlage
006/2016 ST
Aktenzeichen
612605ST:Müggenburger Straße/1.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Einwohner des Ortsteils Gollau plant in der Gemarkung Gollau, Flur 4, Flurstück 83/11, den Anbau einer behindertengerechten Wohnung. Nach der derzeitigen Festsetzung der Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 im gültigen Bebauungsplan „Müggenburger Straße“ kann das Vorhaben nicht realisiert werden.

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 1. Oktober 2015 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ gefasst. Ziel ist es, das im bisherigen Bebauungsplan „Müggenburger Straße“ festgesetzte Kleinsiedlungsgebiet (WS) in ein allgemeines Wohngebiet (WA) zu ändern und die Grundflächenzahl (GRZ) von derzeit 0,15 auf 0,4 zu erhöhen. Die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) soll wegfallen und die Baulinie als Baugrenze in textlicher Form festgesetzt werden.

 

Die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ umfasst den Geltungsbereich des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ vollständig.

 

Im Rahmen der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Absatz 2 BauGB wurden keine Stellungnahmen abgegeben.

 

Auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor.

 


Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.