Ein Einwohner des
Ortsteils Gollau plant in der Gemarkung Gollau, Flur 4, Flurstück 83/11, den
Anbau einer behindertengerechten Wohnung. Nach der derzeitigen Festsetzung der
Grundflächenzahl (GRZ) von 0,15 im gültigen Bebauungsplan „Müggenburger Straße“
kann das Vorhaben nicht realisiert werden.
Der Rat der Stadt
Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 1. Oktober 2015 den
Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger
Straße“ gefasst. Ziel ist es, das im bisherigen Bebauungsplan „Müggenburger
Straße“ festgesetzte Kleinsiedlungsgebiet (WS) in ein allgemeines Wohngebiet
(WA) zu ändern und die Grundflächenzahl (GRZ) von derzeit 0,15 auf 0,4 zu
erhöhen. Die Festsetzung der Geschossflächenzahl (GFZ) soll wegfallen und die
Baulinie als Baugrenze in textlicher Form festgesetzt werden.
Die 1. Änderung des
Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ umfasst den Geltungsbereich des
Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ vollständig.
Im Rahmen der
Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Absatz 2 BauGB wurden
keine Stellungnahmen abgegeben.
Auch aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegen keine Stellungnahmen vor.
Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.
Der Umwelt-, Bau-
und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem
Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Müggenburger Straße“ wird als Satzung mit der Begründung beschlossen.