Das
Beamtenverhältnis auf Zeit des Ersten Samtgemeinderates, Herrn Thomas Raubuch,
endet mit dem 30. November 2016. Der Samtgemeindebürgermeister, Herr Hubert
Schwedland, beabsichtigt, dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den
jetzigen Stelleninhaber, Herrn Thomas Raubuch, zur Wiederwahl vorzuschlagen.
Gemäß § 109 Absatz
1 Satz 3 1. Halbsatz NKomVG ist die Stelle öffentlich auszuschreiben. Nach dem
2. Halbsatz dieser Vorschrift kann die Vertretung jedoch im Einvernehmen mit
dem Hauptverwaltungsbeamten beschließen, von der Ausschreibung abzusehen, wenn
sie beabsichtigt, den bisherigen Stelleninhaber erneut zu wählen.
Der Samtgemeindebürgermeister Hubert Schwedland hat bereits sein Einvernehmen zu dem Verzicht auf eine Ausschreibung erklärt.
Durch den Verzicht auf eine Ausschreibung könnten Kosten von rund 10.000,00 € gespart werden.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, zur Besetzung der Stelle des Ersten Samtgemeinderates ab den 1. Dezember 2016 in ein Beamtenverhältnis auf Zeit für die Dauer von acht Jahren auf eine Ausschreibung zu verzichten.