Betreff
Teilnahme der Stadt Lüchow (Wendland) am Städtebauförderprogramm
Vorlage
022/2016 ST
Aktenzeichen
616004ST:Städtebauförderung ab 2015
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In einer gemeinsamen Fraktionssitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 5. Mai 2015 sind die Mitglieder des Rates durch die Firma BauBeCon Sanierungsträger GmbH über die Möglichkeiten der Städtebauförderung informiert worden.

 

Danach sollte in den Fraktionen beraten werden, ob die Thematik von der Stadt aufgegriffen werden soll.

 

In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 10. Dezember 2015 ist festgelegt worden, die Angelegenheit zunächst bis Mitte 2016 zu vertagen.

 

Vor dem Hintergrund, dass es in der Stadt Lüchow (Wendland) durchaus Bereiche gibt, die für eine Städtebauförderung infrage kommen, sollte rechtzeitig überlegt werden, ob die Stadt Lüchow (Wendland) die Aufnahme in das Programm anstreben will.

 

Da das Thema sehr komplex ist, ist hier die Hinzunahme eines Fachbüros von Anfang an unerlässlich.     


Es werden für vorbereitende Arbeiten nicht förderfähige Planungskosten anfallen.     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, grundsätzlich weitere Schritte zur Aufnahme der Stadt in das Städtebauförderprogramm des Landes Niedersachsen zu unternehmen / nicht zu unternehmen und hierzu ein entsprechendes Fachbüro zu beauftragen / nicht zu beauftragen.