Betreff
Möglicher Grunderwerb für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses Künsche
Vorlage
012/2016 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Im „Konzept“ zur zukünftigen Gewährleistung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist für die Freiwillige Feuerwehr Künsche ein An- oder Neubau einer Fahrzeughalle inkl. Heizungsanlage und WC-Anlage etc. innerhalb der nächsten zehn Jahre vorgesehen.

Eine Erweiterung des bisherigen Gebäudes ist aus rechtlicher Sicht nicht zulässig. Ein Neubau an gleicher Stelle ist ebenfalls nicht möglich. Der Bau einer Fahrzeughalle auf dem Gelände des Schießstandes scheidet aufgrund der eingeschränkten Zufahrtsmöglichkeit aus.

Im vergangenen Herbst sind die Freiwillige Feuerwehr Künsche und der zuständige Ortsvertrauensmann der Stadt Lüchow (Wendland), Herr Torsten Petersen, auf die Verwaltung zugekommen und haben den Vorschlag gemacht, die in der Anlage beigefügten Flurstücke als zukünftigen Standort für das Feuerwehrgerätehaus festzulegen und über einen noch zu gründenden Förderverein anzukaufen. Hieraus resultiert auch der Antrag der UWG-Fraktion im Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vom 23. November 2015.

Derzeit sind die betreffenden Flurstücke bebaut. Ein Abriss der Gebäude und der entsprechende Neubau bedürfen der Zustimmung der Unteren Denkmalschutzbehörde, da in der Nachbarschaft zwei Baudenkmäler vorhanden sind. Aufgrund der Umgebung und der Bausubstanz des Gebäudebestandes dürfte die Genehmigung problemlos erteilt werden.

Aufgrund der Lage der Grundstücke können die Zufahrt der Einsatzkräfte zum Gebäude und die Abfahrt des Feuerwehrfahrzeuges optimal über zwei getrennte Wege erfolgen.

Die betreffenden Flurstücke haben eine Größe von 1.435 m². Diese Größe übertrifft den notwendigen Bedarf etwas. Eine Lösung wäre, dass der Erwerber in Abstimmung mit der Samtgemeinde nicht benötigte Flächen an andere Interessenten abgibt.

Seitens der Verwaltung wird eine Festlegung auf das Grundstück zum jetzigen Zeitpunkt unterstützt, da fraglich ist, wie lange die Grundstücke verfügbar sind. Außerdem hat die Freiwillige Feuerwehr Künsche die Bereitschaft erklärt, den Abriss der Gebäude in Eigenleistung vorzunehmen. Dadurch könnte die Arbeitsbelastung der Wehr auf einen längeren Zeitraum verteilt werden.

Festgelegt werden müsste der Kaufpreis, den die Samtgemeinde bereit ist, beim Bau des Feuerwehrgerätehauses zu erstatten. Der Bodenrichtwert beträgt 10,00 €/m².


Zunächst würden keine Kosten entstehen. Der zu gründende Förderverein würde den Grundstückskauf vorfinanzieren. Bei einer Umsetzung des Neubaus müsste der für den Bau notwendige Anteil erstattet werden. 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf die Flurstücke 61/10, 61/11 und 61/16, Flur 1, Gemarkung Künsche, festzulegen.

Dem Erwerber wird der für das Feuerwehrgerätehaus notwendige Anteil des Grundstückes bei Umsetzung des Vorhabens erstattet. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus den Grunderwerbskosten abzüglich etwaiger Veräußerungserlöse.