Betreff
1. Änderung des Bebauungsplanes "Güstneitz"
a) Beschluss über Stellungnahmen gemäß § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Satzungsbeschluss
Vorlage
047/2016 ST
Aktenzeichen
612605ST:Güstneitz-1.Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Ein Einwohner des Ortsteiles Seerau in der Lucie plant, ein in der Gemarkung Seerau in der Lucie, Flur 1, Flurstück 113/4, stehendes Wohnhaus mit einem Hallenbad in östlicher Richtung zu erweitern. 

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat daraufhin in seiner Sitzung am 4. Februar 2016 den Aufstellungsbeschluss für die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güstneitz“ gefasst. Ziel ist es, die Baugrenze im Bereich des Bestandsgebäudes nach Osten in Richtung Kreisstraße 8 zu verschieben.

 

Der Geltungsbereich der 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güstneitz“ umfasst das Flurstück 113/4, Flur 5, Gemarkung Seerau in der Lucie, teilweise.

 

Aus der Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 4 Absatz 2 BauGB liegt eine Stellungnahme vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und eine Stellungnahme vom LGLN – Katasteramt Lüchow vor.

 

Im Rahmen der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 13 Absatz 2 BauGB in Verbindung mit § 3 Absatz 2 BauGB sind keine Stellungnahmen eingegangen. 


Die Kosten des Verfahrens werden vom Antragssteller getragen.     


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage

beigefügt sind, dargestellt, entschieden und

 

b)           die 1. Änderung des Bebauungsplanes „Güstneitz“ wird als Satzung mit

´              der Begründung beschlossen.