Die Stelle der
ehrenamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
ist seit dem 1. August 2015 vakant. Aus den Reihen der Beschäftigten der
Samtgemeinde konnte niemand gewonnen werden, der diese Aufgabe bis zur Änderung
des NKomVG, wahrscheinlich zum 30. November 2016, wahrnehmen wollte. Durch die
Änderung des NKomVG wird erwartet, dass Kommunen in der Größe der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) die Position der Gleichstellungsbeauftragten hauptamtlich
besetzen müssen.
Zur Einhaltung der
gesetzlichen Vorgaben und Vermeidung von eventuellen Formfehlern, insbesondere
bei der Besetzung von Stellen, wurde nach einer Frau gesucht, die bereit ist,
diese Aufgabe bis zum Eintreten der gesetzlichen Änderungen für die Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) wahrzunehmen.
Hierzu konnte Frau
Beate Maatsch
OT Penkefitz Nr.
101
29451 Dannenberg
(Elbe)
gewonnen werden.
Frau Maatsch ist hauptberufliche Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises
Lüchow-Dannenberg. Da sie die Aufgaben der Gleichstellungsbeauftragten der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ehrenamtlich wahrnehmen wird, gibt es aus
arbeitsrechtlicher Sicht keine Konfliktsituation.
Gemäß § 1 Absatz 1
der Satzung über die Rechtsstellung der Gleichungsbeauftragten der Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) erfolgt die Berufung und Abberufung durch den Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland).
Aufgrund der anstehenden Stellenbesetzungsverfahren wurde Frau Maatsch gebeten, die Aufgaben ab 1. Mai 2016 bereits kommissarisch wahrzunehmen und dem Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) vorzuschlagen, die Bestellung rückwirkend ab 1. Mai 2016 vorzunehmen.
Aus dem Haushalt!
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, Frau Beate Maatsch, OT Penkefitz Nr. 101, 29451 Dannenberg (Elbe), wird ab 1. Mai 2016 als ehrenamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) bestellt.