Betreff
Finanzierung von hauswirtschaftlichen Kräften in Kindertageseinrichtungen
Vorlage
016/2016 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Der Jugendhilfeausschuss des Landkreises Lüchow-Dannenberg hat im Herbst 2015 beschlossen, die Finanzierung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten im Rahmen der Beköstigung von Kindern in Kindertageseinrichtungen ab 1. Januar 2016 im Umfang der Kostenberechnung der Verwaltung über den Defizitausgleich des Landkreises/der Samtgemeinde zu übernehmen. Voraussetzung ist, dass ein entsprechendes Konzept gelebt wird.

Für die Samtgemeinde bedeutet dies einen Mehraufwand in Höhe von 12.500,00 € (auf Basis der Abrechnung des Kindergartenjahres 2014 mit dem Landkreis). Die Verwaltung ist der Ansicht, dass dies keine Pflichtleistung sondern eine freiwillige Leistung bedeutet und stellt die Zahlungsverpflichtung des Landkreises und der Samtgemeinden gegenüber den Trägern damit in diesem Punkt grundsätzlich in Frage.

 

Zum Hintergrund:

Mit E-Mail vom 28. September 2015 erhält die Samtgemeinde ein Protokoll über ein Gespräch mit den Kita-Trägern DRK und Kirchenkreisamt. In dem protokollierten Gespräch vom 17. September 2015 geht es um die hauswirtschaftliche Kraft in Kindertagesstätten, die ab dem 1. August 2015 mit einem Zusatzbeitrag der Eltern von 5,00 € monatlich finanziert werden soll.

Die Träger berichteten dem Landkreis gegenüber von Klagen der Eltern über diesen Zusatzbeitrag. Wann und in welchem Umfang die Eltern über die Einführung des Zusatzbeitrages informiert wurden, ist der Verwaltung nicht bekannt. In der weiteren Diskussion zwischen Trägern und Landkreis wird eine Kostenberechnung erarbeitet, wonach ein Pauschalbetrag pro Gruppe nach Größe der Kindertageseinrichtung bereitgestellt werden soll (siehe Anlage 1).

Bislang galt im Landkreis Lüchow-Dannenberg aufgrund der Haushaltslage der Grundsatz, lediglich die Mindeststandards zu finanzieren. Das Mittagsessen wird von den Eltern zusätzlich zum Kindergartenbeitrag direkt an den Träger oder den Mittagessenlieferanten gezahlt, weil diese Kosten betriebswirtschaftlich nicht mit dem Landkreis abzurechnen sind.

Die Samtgemeinde hat vom Niedersächsischen Städte- und Gemeindebund die Auskunft erhalten, dass das Mittagessen eine freiwillige Leistung sei und keinesfalls über die Betriebskostenabrechnung abzuwickeln sei. Die hauswirtschaftliche Kraft wird zu einem Großteil dem Mittagessen zuzuordnen sein, sodass die Verwaltung hier keine Pflichtleistung erkennen kann. Selbstverständlich bleibt davon unberührt, dass es für Kinder in Kindertageseinrichtungen ein Mittagessen geben muss.

In den Kuratorien der Kindertageseinrichtungen wurde die Kostenübernahme der Pauschalbeträge für hauswirtschaftliche Tätigkeiten durch den Landkreis zustimmend zur Kenntnis genommen. Die Verwaltung bittet um Meinungsbildung und Entscheidung durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland). In der Anlage findet sich dazu die Sitzungsvorlage des Jugendhilfeausschusses.

 


Die Finanzierung der hauswirtschaftlichen Tätigkeiten bedeuten für die Samtgemeinde Mehrkosten in Höhe von 12.500,00 € jährlich bei der Finanzierung der Kindertagesstätten (bei einem Volumen von rund 670.000,00 € in der letztjährigen Abrechnung). 


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) erkennt die Kosten laut Konzept vom 17. September 2015 an / nicht an und übernimmt den Anteil gemäß Jugendhilfevereinbarung / und übernimmt den Anteil gemäß Jugendhilfevereinbarung nicht.