Betreff
Einrichtung einer Hortgruppe in der Christian-Henning-Schule in Wustrow (Wendland)
Vorlage
017/2016 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Auf Initiative der Grundschule in Wustrow (Wendland) wurde mit Unterstützung der Kreis- und Samtgemeindeverwaltung der Betreuungsbedarf für eine Kinderhortgruppe in Wustrow (Wendland) bei den Eltern der Grundschüler abgefragt. Die Grundschule in Wustrow (Wendland) hat das Angebot der Nachmittagsbetreuung aufgrund der zunehmenden Nachfrage bereits im vergangenen Jahr auf vier Wochentage erhöht. Dennoch ist für viele Eltern die Betreuungszeit nicht auskömmlich. Zudem werden zunehmend Betreuungsmöglichkeiten während der Ferienzeiten nachgefragt, die die Kindertageseinrichtungen für Schulkinder nicht gewährleisten können.

 

Die Betreuungsbedarfe für eine Kinderhortgruppe mit 20 Plätzen für den Planbereich Lüchow (Wendland) / Wustrow (Wendland) liegen wie folgt vor:

 

Nach der Bedarfsabfrage durch die Grundschule in Wustrow (Wendland) im letzten Jahr meldeten Eltern konkret Bedarfe für Randzeiten der Schule (morgens ab 7.00 Uhr und abends bis 18.00, am Freitag, nachmittags und in den Ferien).

 

Zusätzlich kamen Anfragen aus dem zuständigen ASD-Bezirk auf Betreuung im Nachmittagsbereich und ebenfalls für die Ferienzeiten.

 

Die Grundschule in Wustrow (Wendland) steht der Einrichtung eines Hortes sehr offen gegenüber und würde an einem gemeinsamen, ressourcenorientierten Konzept (ähnlich „kooperativer Hort“) mitarbeiten. Anfang Oktober wurden die Räumlichkeiten der Grundschule in Wustrow (Wendland) gemeinsam mit der Fachaufsicht des Landes, Frau Fricke, der Samtgemeindeverwaltung (Abteilungen „Schulen“ und „Gebäudemanagement“) und mit der Fachberatung des Landkreises besichtigt. Räumlichkeiten der Grundschule könnten dem Hort als Übergangslösung kurzfristig zur Verfügung gestellt werden. Für die Einrichtung des Gruppenraumes ist lediglich die Installation einer Trennwand erforderlich.

 

Die gemeinsame Nutzung von Sanitäranlagen, Schulhof und Mensa widerspricht einer Betriebserlaubnis laut Auffassung der Landesschulbehörde nicht. Eine Nutzung gemeinsamer Ressourcen sowie die Zusammenarbeit von Schule und Jugendhilfe werden von allen Beteiligten positiv bewertet.

Der Betrieb des Hortes wird nach einem Interessenbekundungsverfahren an einen Träger übergeben (Popcorn e. V.). Die Samtgemeinde stellt anteilige Nebenkosten, Kosten für Hausmeister und Reinigungskraft in Rechnung. Dem Träger werden diese sowie die erforderlichen einmaligen Kosten für die Ausstattung (Garderobe, Materialien speziell für Hortkinder pp.) und die bauliche Maßnahme auferlegt. Aufwendungen werden über den Defizitausgleich des Landkreises unter Kostenbeteiligung der Samtgemeinde berücksichtigt.

 

Aus Sicht der Kita-Bedarfsplanung wird die Installierung einer Hortgruppe mit 20 Plätzen in den Räumen der Grundschule in Wustrow (Wendland) sowohl aus Sicht der Bedarfslage als auch aus konzeptionellen Gesichtspunkten befürwortet.

Der Einrichtung einer Hortgruppe in Wustrow (Wendland) zum Kindergartenjahr 2016/2017 sollte zugestimmt werden, wenn verbindlich 15 Kinder angemeldet sind.

 


Die laufenden Kosten einer Hort-Gruppe mit 20 Plätzen für 6- bis 14-Jährige bei einer Betreuungszeit von vier Stunden täglich zuzüglich Schulferienbetreuung betragen jährlich rund 64.000,00 €.

 

Elternbeiträge für 20 Kinder werden vermutlich ca. 19.000,00 € betragen.

 

Notwendige Investitionskosten werden in der Betriebskostenabrechnung 2016 berücksichtigt.

Die Samtgemeinde trägt gemäß Jugendhilfevereinbarung 25 % des notwendigen Betriebskostendefizites.


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, unter der Voraussetzung, dass Kinder für mindestens 15 Plätze verbindlich für den Besuch der Hortgruppe in Wustrow (Wendland) angemeldet sind, trägt der Landkreis Lüchow-Dannenberg ab dem 1. August 2016 gemäß jährlicher Bedarfs- und Haushaltsplanung das mit dem Landkreis abzustimmende notwendige Betriebskostendefizit. Die Samtgemeinde trägt hiervon gemäß Jugendhilfevereinbarung max. 25 %.