Seit Jahren
arbeitet die Verwaltung mit einer Personaldecke, die sich deutlich unterhalb
des Ergebnisses der Stellenbewertung aus 2009 bewegt. Zunehmende
Ausfallerscheinungen im ganzen Haus zeigen die Handlungsnotwendigkeit.
a)
Es hat sich
gezeigt, dass der 2009 von PrichewaterhausCoopers ermittelte Stellenbedarf in
der Abteilung 3 nicht ausreicht. Denn seit 2009 hat es entscheidende Änderungen
gegeben. Zum einen ist mit der Einführung der Doppik das gesamte Buchungswesen
aller Abteilungen umgestellt worden. Die Verteilung der Aufwände und Erträge
auf Kostenstellen und Kostenträger erfordert erheblich mehr Zeitaufwand. Zum
anderen ergibt sich aus der stark gestiegenen Hochbautätigkeit, dass auch hier
erhebliche verwaltungsseitige Mehrarbeit wie Abrechnung,
Fördermittelakquisition etc. anfällt. Das Kerngeschäft, die Verwaltung der
Immobilien und Organisation der Hausmeisterdienste in Schulen, Spielkreisen und
andere Verwaltungseinrichtungen sowie der eigene Reinigungsdienst der Gebäude
kann mit zwei Kräften, wovon eine Kraft nur 34 Stunden/Woche beschäftigt ist,
nicht rechtskonform und prüfbar abgewickelt werden.
Erschwerend kommt
hinzu, dass die stellvertretende Abteilungsleiterin ab August für rund ein Jahr
wegen der Teilnahme an einer Qualifizierungsmaßnahme nicht zur Verfügung steht.
Diese Vakanz kann mit der zunächst befristeten Einstellung der in diesem Jahr
fertig werdenden Auszubildenden nur teilweise überbrückt werden. Es ist daher
beabsichtigt, im Vorgriff auf eine entsprechende Änderung des Stellenplans hier
umgehend mit einer weiteren Kraft die Abwesenheit der stellvertretenden
Abteilungsleiterin zu überbrücken. Diese Kraft soll befristet für ein Jahr
eingestellt werden und die im Bereich der Immobilienverwaltung und des Reinigungsdienstes
anfallenden Aufgaben übernehmen. Die jetzt von der stellvertretenden
Abteilungsleiterin erledigten Aufgaben im Bereich der Abrechnung von Maßnahmen
und der Mietnebenkosten würden der zu übernehmenden Auszubildenden übertragen.
Ab 2017 soll dieses Arbeitsverhältnis unbefristet fortgesetzt werden.
b)
Ferner gibt es in
der Abteilung 1 zumindest seit der Umstrukturierung der Verwaltung keine
Stellvertretung für den Abteilungsleiter. Der Erste Samtgemeinderat fungiert
als Abwesenheitsvertreter. Der Abteilungsleiter muss neben seinen
Führungsaufgaben auch in die Sachbearbeitung einsteigen. Gerade in dem Bereich
der Verwaltungsorganisation mit Themen wie Personalentwicklung, Einführung
neuer Arbeitsabläufe, Rechtssicherheit, Personalgewinnung und vieles mehr,
können die sich stellenden Aufgaben nicht ordnungsgemäß abgearbeitet werden.
Dazu kommt, dass in der Abteilung zwei Mitarbeiterinnen im 2. Halbjahr 2016 in
Elternzeit gehen und eine Mitarbeiterin aufgrund der immensen Arbeitsbelastung
schon das zweite Mal über längere Zeit ausfällt. Zur Sicherstellung der
Entgeltabrechnungen müssen die Mitarbeiterinnen der Personalstelle entlastet
werden. Es ist daher vorgesehen, in Abteilung 1 eine weitere Stelle
einzurichten, die zum einen die Stellvertretung des Abteilungsleiters übernimmt
und zum anderen insbesondere die Personalstelle von Aufgaben entlastet, die
eigentlich nicht in das Tätigkeitsfeld von Personalrechnern fallen. Dazu zählen
Stellenbewertung, Stellenbemessung, Stellenausschreibungen, Abrechnung mit
Dritten, organisatorische Maßnahmen wie Entwicklung effektiver Arbeitsabläufe,
Gesundheitsmanagement usw., aber auch ein Teil im Bereich der
Personalabrechnung, um einen vierten Kopf vorhalten zu können, der sich in dem
System auskennt.
Beide Maßnahmen für
Abteilung 3 und 1 müssen umgehend vorgenommen werden.
Wird im Haushaltsplan dargestellt.
Der
Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu
fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die sich ergebenen
stellenplanmäßigen Änderungen mit dem Haushaltsplan 2017 unbefristet in den
Stellenplan aufzunehmen.