Betreff
Einrichtung einer Krippengruppe in Wustrow (Wendland)
Vorlage
021/2016 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Mit Schreiben vom 18. Januar 2016 beantragt das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg beim Landkreis Lüchow-Dannenberg die Erweiterung der ev.-luth. Kindertagestätte in Wustrow (Wendland) zwecks Einrichtung einer Krippengruppe zum Kindergartenjahr 2016/2017.

 

Der Träger der Kindertageseinrichtung hat vermehrt Anfragen von Eltern vorliegen, welche eine Betreuung ihrer unter dreijährigen Kinder (U3) in der evangelischen Kindertageseinrichtung zum Kindergartenjahr 2016/2017 wünschen.

 

Die Kirchengemeinde Wustrow und der Geschäftsführende Ausschuss des Kirchenkreises Lüchow-Dannenberg stehen den Anfragen positiv gegenüber und möchten sich diesem Wunsch nach Betreuung der Kleinstkinder gerne öffnen. Es haben bereits Gespräche zwischen der Einrichtung und dem Träger stattgefunden, bei welchen über die örtlichen Möglichkeiten hinsichtlich der Einrichtung einer Krippengruppe beraten wurde.

 

Derzeit liegen dem ev.-luth. Kindergarten Wustrow Voranfragen von 17 Kindern unter 3 Jahren vor. Bereits zum Kindergartenjahr 2015/2016 lagen dem Kindergarten Anfragen von Eltern vor, welche eine Betreuung ihrer Kinder im Alter von unter drei Jahren wünschten. Zu diesem Zeitpunkt versuchten der Träger und die Einrichtung den Bedarf nach einer Kleinstkindbetreuung mit den Plätzen in der 15/5 Gruppe abzudecken. Die Einrichtung ist voll ausgelastet. Zum Kindergartenjahr 2016/2017 liegen bereits 24 Anmeldungen für Kindergartenkinder vor, welche durch die Schulabgänge nicht aufzufangen sind. Eine konzeptionelle Umstellung für eine weitere altersübergreifende Gruppe kommt aus diesem Grund nicht in Betracht.

 

Die Kirchengemeinde Wustrow hat daher Überlegungen angestellt, wie eine Unterbringung einer Krippengruppe in einem anderen Gebäude realisiert werden könnte. Da das Grundstück des Kindergartengeländes groß genug ist, würde sich hier die Möglichkeit bieten, ein notwendig werdendes Krippenangebot in Form eines Neubaus zu installieren. Das Haus steht dann in unmittelbarer Nachbarschaft zum Kindergarten und somit könnte das Außengelände des Kindergartens ohne weiteres durch die Krippenkinder genutzt werden. Weitere Synergieeffekte werden durch die örtliche Anbindung erwartet.

 

Finanzielle Voraussetzungen:

Eine Entwurfsplanung und Kostenschätzung eines Ingenieurbüros liegt bereits vor. Die Kosten werden nach Überarbeitung der Ursprungskalkulation von 299.000,00 € mit 264.500,00 € kalkuliert. Das Landesjugendamt kann für das Bauvorhaben auf der Grundlage der vorliegenden Planung eine Betriebserlaubnis in Aussicht stellen.

 

Fördermittel nach der Richtlinie RAT wurden zwischenzeitlich in Höhe von 180.000,00 € (Höchstförderung) bewilligt.

Im Übrigen würde die Übernahme der kompletten Baukosten als Darlehensfinanzierung des Trägers, die wiederum im Rahmen des Schuldendienstes über den Betriebskostendefizitausgleich dem Landkreis in Rechnung gestellt werden, eine enorme Haushaltsbelastung darstellen.

 

Daraus resultierende weitere Überlegungen:

Auf Anforderung des Landkreises wurde vom Träger geprüft, ob sich das Bauvorhaben kostengünstiger planen lässt. Die Kostenreduzierung ist im Wesentlichen zu Lasten der Ausstattung und des Außengeländes errechnet worden.

 

Des Weiteren steht in unmittelbarer Nachbarschaft zur Kindertageseinrichtung ein Wohnhaus leer. Hier ist zu prüfen, ob ein Ankauf oder eine Anmietung in Frage kommt und mit welchen Kosten bei einem möglichen Umbau (z. B. des Sanitärbereichs, Sicherungsmaßnahmen) zu rechnen sei. Vorteil der Nutzung einer benachbarten Einrichtung wäre, dass man sich im Falle eines rückgängigen Bedarfes leichter von einer solchen Immobilie trennen könnte. Die Möglichkeiten dieser Variante werden derzeit geklärt.

 

Eine Nutzung vorhandener Einrichtungen (wie z. B. des Gemeinschaftshauses Wustrow) kommt nach erster Einschätzung aufgrund von unverhältnismäßigen Umbaukosten nicht in Betracht. Zudem ist die Bereitschaft des Trägers der Kindertageseinrichtung Wustrow zum Betrieb einer weiteren Außenstelle zu klären.

 

Stellungnahme der Kita-Bedarfsplanung:

Der Bedarf an Betreuungsplätzen für die Betreuung von unter Dreijährigen ist bereits zum 1. August 2016 festzustellen. Dass dieses Vorhaben nicht zum 1. August 2016 realisiert werden kann, steht außer Frage. Die Prüfungen der Verwaltung werden insofern zügig umgesetzt, damit die Betreuungsplätze unverzüglich eingerichtet werden können. Leider können die Bedarfe auch nicht im Planbereich Lüchow aufgefangen werden, da auch dort eine größere Nachfrage besteht als derzeit Plätze vorhanden sind.

 


Die Investitionskosten, die nicht durch Bund und Land gefördert werden, werden voraussichtlich als Darlehen vom Kirchenkreisamt vorfinanziert und über die Betriebskostenabrechnung an den Landkreis/die Samtgemeinde über eine noch festzulegende Laufzeit weitergegeben.

 

Die laufenden Betriebskosten einer Krippengruppe, ausgehend von sechs Stunden Öffnungszeit, betragen ohne Berücksichtigung von Miete, Zins und Tilgung rund 40.000,00 € im Jahr. Diese Kosten werden zu 75 % vom Landkreis und zu 25 % von der Samtgemeinde im Rahmen des Defizitausgleiches der Betriebskostenabrechnung getragen.

 

Die Kosten für Miete oder Darlehenszinsen und Darlehenstilgung ergeben sich aus dem Investitionsvolumen 


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  er erkennt den Bedarf eines reinen Krippenangebotes in Wustrow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mind. 12 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe im ev.-luth. Kindergarten in Wustrow (Wendland) angemeldet sind und

 

das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß gültiger Jugendhilfevereinbarung der entsprechende Kostenanteil durch die Samtgemeinde übernommen.