Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen
zum 1. August 2016 im Planbereich Lüchow (Wendland) hat die Kita-Bedarfsplanung
beim Landkreis einen Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen im Gebiet der Stadt
Lüchow (Wendland) festgestellt. Aktuell haben 7 Kinder keinen Platz, von denen
5 Kinder unterjährig aufgenommen werden müssten.
Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat
mit Schreiben vom 15. April 2016 die anerkannten Träger von
Kindertageseinrichtungen um Abgabe von Angeboten für die Einrichtung bzw. den
Betrieb einer neuen Krippengruppe in Lüchow (Wendland) gebeten.
Dem Fachdienst 51 liegen drei Angebote
für die Einrichtung bzw. den Betrieb der Kinderkrippe vor.
Im Einzelnen haben in alphabetischer
Reihenfolge
a)
der
DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg gemeinnützige Servicegesellschaft mbH,
b)
das
Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg und
c)
der
Landkreis Lüchow-Dannenberg
eine Interessenbekundung eingereicht.
Der DRK-Kreisverband bietet für die
Umsetzung der Maßnahme die Umnutzung einer vorhandenen Immobilie als auch einen
Neubau, z. B. als Anbau an die bestehende Krippe in Brunsilien an. Die
Maßnahmen wären zu einem Preis von ca. 260.000,00 € bis 300.000,00 €
realisierbar. Von einer ausführlichen Kostenschätzung und Planung wurde
zunächst Abstand genommen, da diese Variante offensichtlich kostenintensiver
ist als die möglichen Alternativen.
Das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth.
Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg bietet mit Schreiben vom 4. Mai 2016 die
Einrichtung der Krippengruppe in der bestehenden Ev.-luth.
Kindertageseinrichtung Lüchow an. Die notwendigen Umbaukosten beziffern sich
auf rund 250.000,00 €.
Die Verwaltungsleitung des Landkreises
Lüchow-Dannenberg ist interessiert an einer Einrichtung, die möglichst dienstortnah
auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die
Betreuung ihrer Kinder genutzt werden kann. Aus diesem Grunde wurde die
ehemalige Hausmeisterwohnung besichtigt, die derzeit als Teestube von Brücke e.
V. genutzt wird. Eine Betriebserlaubnis wurde von der Landesschulbehörde, Frau
Fricke, für max. 13 Plätze in Aussicht gestellt. Diese Plätze würden den
derzeitigen Bedarf abdecken. Die Umbaukosten betragen 90.000,00 €. Mit dem
Betrieb der Krippengruppe soll einer der anerkannten Träger von
Kindertageseinrichtungen des Landkreises beauftragt werden, sodass eine
Interessenabfrage bei positiver Entscheidung unmittelbar erfolgt.
Die Betriebsaufnahme ist zum 1. Oktober 2016
geplant.
Das Angebot des Landkreises zum Ausbau der ehemaligen
Hausmeisterwohnung stellt eine deutlich kostengünstigere Variante dar, durch
die der Landkreis (und die Samtgemeinde) zukünftig geringere
Schuldendienstleistungen bei den Betriebskostenabrechnungen aufbringen müssen.
(Sofern eine RAT-Förderung mit 92,31 % bewilligt wird, bemisst sich der
Eigenanteil des Landkreises auf 6.921,00 €).
Aufgrund vorliegender Angebote schlägt die
Verwaltung vor, den Landkreis mit der Maßnahme zu beauftragen.
Dem Jugendhilfeausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 9. Juni 2016 die Entscheidungsvorlage zur Feststellung des Kita-Bedarfes vorgelegt. Das günstigere Angebot betreffs der Umbaumaßnahmen wird dort zur Beschlussfassung von der Verwaltung empfohlen.
Die laufenden Betriebskosten einer Krippengruppe, ausgehend von 6 Stunden Öffnungszeit, betragen ohne Berücksichtigung von Miete, Zins und Tilgung rund 40.000,00 € im Jahr. Diese Kosten werden zu 75 % vom Landkreis und zu 25 % von der Samtgemeinde im Rahmen des Defizitausgleiches der Betriebskostenabrechnung getragen.
Die Kosten für Miete oder Darlehenszinsen und Darlehenstilgung ergeben sich aus dem Investitionsvolumen.
Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,
a) er erkennt den Bedarf einer weiteren Krippengruppe in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-)Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens 10 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe angemeldet sind und
b)das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde von 75 %/25 % übernommen.