Betreff
Einrichtung einer Krippengruppe in Lüchow (Wendland)
Vorlage
022/2016 SG
Aktenzeichen
511201SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Aufgrund der aktuellen Anmeldezahlen zum 1. August 2016 im Planbereich Lüchow (Wendland) hat die Kita-Bedarfsplanung beim Landkreis einen Bedarf an zusätzlichen Krippenplätzen im Gebiet der Stadt Lüchow (Wendland) festgestellt. Aktuell haben 7 Kinder keinen Platz, von denen 5 Kinder unterjährig aufgenommen werden müssten.

Der Landkreis Lüchow-Dannenberg hat mit Schreiben vom 15. April 2016 die anerkannten Träger von Kindertageseinrichtungen um Abgabe von Angeboten für die Einrichtung bzw. den Betrieb einer neuen Krippengruppe in Lüchow (Wendland) gebeten.

Dem Fachdienst 51 liegen drei Angebote für die Einrichtung bzw. den Betrieb der Kinderkrippe vor.

 

Im Einzelnen haben in alphabetischer Reihenfolge

 

a)                  der DRK-Kreisverband Lüchow-Dannenberg gemeinnützige Servicegesellschaft mbH,

 

b)                 das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg und

 

c)                               der Landkreis Lüchow-Dannenberg

 

eine Interessenbekundung eingereicht.

 

Der DRK-Kreisverband bietet für die Umsetzung der Maßnahme die Umnutzung einer vorhandenen Immobilie als auch einen Neubau, z. B. als Anbau an die bestehende Krippe in Brunsilien an. Die Maßnahmen wären zu einem Preis von ca. 260.000,00 € bis 300.000,00 € realisierbar. Von einer ausführlichen Kostenschätzung und Planung wurde zunächst Abstand genommen, da diese Variante offensichtlich kostenintensiver ist als die möglichen Alternativen.

Das Kirchenkreisamt für den Ev.-luth. Kirchenkreis Lüchow-Dannenberg bietet mit Schreiben vom 4. Mai 2016 die Einrichtung der Krippengruppe in der bestehenden Ev.-luth. Kindertageseinrichtung Lüchow an. Die notwendigen Umbaukosten beziffern sich auf rund 250.000,00 €.

 

Die Verwaltungsleitung des Landkreises Lüchow-Dannenberg ist interessiert an einer Einrichtung, die möglichst dienstortnah auch von den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Kreisverwaltung für die Betreuung ihrer Kinder genutzt werden kann. Aus diesem Grunde wurde die ehemalige Hausmeisterwohnung besichtigt, die derzeit als Teestube von Brücke e. V. genutzt wird. Eine Betriebserlaubnis wurde von der Landesschulbehörde, Frau Fricke, für max. 13 Plätze in Aussicht gestellt. Diese Plätze würden den derzeitigen Bedarf abdecken. Die Umbaukosten betragen 90.000,00 €. Mit dem Betrieb der Krippengruppe soll einer der anerkannten Träger von Kindertageseinrichtungen des Landkreises beauftragt werden, sodass eine Interessenabfrage bei positiver Entscheidung unmittelbar erfolgt.

Die Betriebsaufnahme ist zum 1. Oktober 2016 geplant.

 

Das Angebot des Landkreises zum Ausbau der ehemaligen Hausmeisterwohnung stellt eine deutlich kostengünstigere Variante dar, durch die der Landkreis (und die Samtgemeinde) zukünftig geringere Schuldendienstleistungen bei den Betriebskostenabrechnungen aufbringen müssen. (Sofern eine RAT-Förderung mit 92,31 % bewilligt wird, bemisst sich der Eigenanteil des Landkreises auf 6.921,00 €).

 

Aufgrund vorliegender Angebote schlägt die Verwaltung vor, den Landkreis mit der Maßnahme zu beauftragen.

 

Dem Jugendhilfeausschuss wird in seiner nächsten Sitzung am 9. Juni 2016 die Entscheidungsvorlage zur Feststellung des Kita-Bedarfes vorgelegt. Das günstigere Angebot betreffs der Umbaumaßnahmen wird dort zur Beschlussfassung von der Verwaltung empfohlen.


Die laufenden Betriebskosten einer Krippengruppe, ausgehend von 6 Stunden Öffnungszeit, betragen ohne Berücksichtigung von Miete, Zins und Tilgung rund 40.000,00 € im Jahr. Diese Kosten werden zu 75 % vom Landkreis und zu 25 % von der Samtgemeinde im Rahmen des Defizitausgleiches der Betriebskostenabrechnung getragen.

 

Die Kosten für Miete oder Darlehenszinsen und Darlehenstilgung ergeben sich aus dem Investitionsvolumen.


Der Jugend- und Sozialausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  er erkennt den Bedarf einer weiteren Krippengruppe in Lüchow (Wendland) an und erklärt sich grundsätzlich zur finanziellen (Mit-)Trägerschaft in Ergänzung mit dem Landkreis unter der Voraussetzung bereit, dass mindestens 10 Kinder verbindlich für den Besuch der Krippengruppe angemeldet sind und

 

b)das Defizit der Krippengruppe ist gemeinsam durch Landkreis und Samtgemeinde einvernehmlich festzustellen. Darauf wird gemäß der gültigen Jugendhilfevereinbarung eine Kostenträgerschaft Landkreis/Samtgemeinde von 75 %/25 % übernommen.