Nach § 111 Absatz 7 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG)
dürfen Kommunen zur Erfüllung ihrer Aufgaben Spenden, Schenkungen und ähnliche
Zuwendungen einwerben und annehmen oder an Dritte vermitteln, die sich an der
Erfüllung von Aufgaben beteiligen. Für die Einwerbung und die Entgegennahme des
Angebots einer Zuwendung ist die Hauptverwaltungsbeamtin oder der
Hauptverwaltungsbeamte zuständig. Über die Annahme oder Vermittlung entscheidet
der Rat.
Für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) sind für das vergangene Jahr
folgende Spenden anzunehmen:
a)
Spenden zur Förderung des Feuer-, Arbeits-,
Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung (§ 52 Absatz 2 Nummer
12 Abgabenordnung)
Spenden an die Freiwilligen Feuerwehren gemäß
beiliegender Anlage 1 (Aufstellung der Abteilung 6) in Höhe von insgesamt
8.891,38 €.
b)
Spenden für die Förderung der Jugend- und Altenhilfe
(§ 54 Absatz 2 Nummer 4 Abgabenordung)
Spenden gemäß beiliegender Anlage 2 in Höhe von
insgesamt 3.292,40 € für die Spielkreise Kiefen und Schweskau und für die
Jugendzentren Lüchow und Wustrow.
c)
Spenden für die Förderung der Heimatpflege und
Heimatkunde (§ 54 Absatz 2 Nummer 22 Abgabenordung)
Spenden gemäß beiliegender Anlage 2 in Höhe von
insgesamt 230,00 € für den Findlingspark Reddereitz.
d)
Spenden für die Förderung von Kunst und Kultur (§ 54
Absatz 2 Nummer 5 Abgabenordnung)
Spenden gemäß beiliegender Anlage 2 in Höhe von
insgesamt 1.805,00 € für den Künstlerhof Schreyahn.
e)
Spenden für die Förderung der Erziehung,
Volks- und Berufsbildung (§ 54
Absatz 2 Nummer 7 Abgabenordnung)
Spenden gemäß beiliegender Anlage 3 in Höhe von insgesamt 1.749,92 €
für diverse Grundschulen.
Auswirkungen auf den Haushalt ergeben sich nicht, da Spendenerträge zweckgebunden zu verwenden sind, was bedeutet, dass auch Aufwendungen in entsprechender Höhe getätigt werden.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden
Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die in den Anlagen aufgeführten Spenden anzunehmen.