Betreff
Bebauungsplan "Bahnhof Lüchow (Wendland) - 2. Änderung" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
050/2016 ST
Aktenzeichen
612605ST:Bahnhof Lüchow (Wendland)/Änderung
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Betreiber eines Geschäftes auf dem Grundstück in der Gemarkung Lüchow (Wendland), Flur 5, Flurstück 279/3, plant, freie Räumlichkeiten auf dem vorgenannten Flurstück an einen Spielothekbetreiber zu vermieten.

 

Der Bebauungsplan „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ setzt für das Gebiet ein eingeschränktes Gewerbegebiet fest, in dem Vergnügungsstätten nicht zulässig sind.

 

Aus diesem Grund beantragt der vorgenannte Betreiber die Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ mit dem Ziel, Vergnügungsstätten ausnahmsweise zuzulassen.

 

Bevor sich der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) dazu entscheidet, der Änderung des Bebauungsplanes zuzustimmen, sollte überlegt werden, wie viele Spielhallen in der Stadt Lüchow (Wendland) gewünscht sind. Derzeit befinden sich in der Langen Straße zwei Spielhalle und eine in der Tarmitzer Straße. Die Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ würde ermöglichen, dass sich eine weitere Spielhalle in der Stadt Lüchow (Wendland) ansiedeln könnte. 

 

Die 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Lüchow (Wendland)“ wäre im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB möglich.


Die Kosten sind vollständig vom Antragssteller zu tragen.


Der Umwelt-, Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes „Bahnhof Lüchow (Wendland) mit dem Ziel, Vergnügungsstätten als Ausnahme zuzulassen/nicht zuzulassen.