Betreff
126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
a) Beschluss über die Stellungnahmen gemäß § 4 Absatz 2 und § 3 Absatz 2 BauGB
b) Feststellungsbeschluss
Vorlage
024/2016 SG
Aktenzeichen
612009SG:126. Änderung Flächennutzungsplan
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinde Lübbow beabsichtigt, im Ortsteil Lübbow - entlang der Mühlenstraße (L262) - Flächen zur Bebauung auszuweisen.

 

Um das Vorhaben zu ermöglichen, ist die Änderung des Flächennutzungsplanes sowie die Teilaufhebung der Bebauungspläne „Drangsen“ und „Drangsen – 1. Änderung“ sowie eine Entwicklungs- und Ergänzungssatzung im Ortsteil Lübbow erforderlich.

 

Der Aufstellungsbeschluss für die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) wurde vom Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) am 8. Dezember 2015 gefasst.

 

Ziel ist es, im Flächennutzungsplan eine gemischte Baufläche, eine Grünfläche als Schutzpflanzung und eine Wasserfläche darzustellen.

 

Während der 1. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1 BauGB wurde eine Stellungnahme vom Landkreis Lüchow-Dannenberg und eine vom Wasser-Verband-Wendland abgegeben.

 

Im Rahmen der 2. Beteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 2 BauGB ist eine Stellungnahme vom Landkreis Lüchow-Dannenberg eingegangen.

 

Aus der Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Absatz 2 BauGB liegt eine Stellungnahme vor.


Die Kosten werden vom Antragsteller gezahlt  


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            über die Stellungnahmen wird, wie in der Anlage, die der Sitzungsvorlage beigefügt ist, aufgeführt, entschieden und

 

b)           die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der Begründung und dem Umweltbericht festgestellt.