Betreff
Ankauf des Grundstückes Gemarkung Wustrow (Wendland), Flur 6, Flurstück 33/305, für den Neubau eines Feuerwehrgerätehauses
Vorlage
026/2016 SG
Aktenzeichen
232001SG:FGH Wustrow
Art
Sitzungsvorlage SG

Für das Feuerwehrgerätehaus in Wustrow (Wendland) ist im „Konzept zur zukünftigen Gewährleistung des Brandschutzes und der Hilfeleistung in der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)“ eine Sanierung des bestehenden Feuerwehrgerätehauses vorgesehen. Verschiedene Untersuchungen und Begutachtungen (auch durch die Feuerwehrunfallkasse) führten zu dem Ergebnis, dass ein Neubau des Feuerwehrgerätehauses erforderlich ist.

In den vergangenen Monaten wurden im Brandschutzausschuss verschiedene Modelle angesprochen bzw. vorgestellt.

Die Idee, das Feuerwehrgerätehaus durch einen Investor bauen zu lassen, wurde aus wirtschaftlichen Erwägungen fallen gelassen.

Für den Standort des Feuerwehrgerätehauses wird seitens der Verwaltung das Flurstück 33/305, Flur 6, Gemarkung Wustrow (Wendland), vorgeschlagen. Das Flurstück hat eine Größe von 4.852 m². Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 € zzgl. Grunderwerbskosten. Diese liegen bei etwa 2.500,00 € bis 3.000,00 €.

Der Bodenrichtwert beträgt 5,00 €/m². Dieser Wert würde einem Kaufpreis von 24.260,00 € entsprechen.

Es muss jedoch berücksichtigt werden, dass für das Grundstück die Erschließungs-, Kanalbau- und Schmutzwasserbeiträge bereits gezahlt sind und lediglich die Hausanschlüsse beauftragt werden müssen. Aus diesem Grund sollte der etwas höhere Kaufpreis akzeptiert werden.


Es entstehen Grunderwerbskosten in Höhe von etwa 33.000,00 €. In gleicher Höhe würde das Eigenkapital in der Bilanz steigen. Haushaltsmittel stehen für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses zur Verfügung.  


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, das Flurstück 33/305, Flur 6, Gemarkung Wustrow (Wendland), zu erwerben. Der Kaufpreis beträgt 30.000,00 €.