Betreff
Möglicher Grunderwerb für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses in Künsche
Vorlage
012/2016 SG/1
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenzvorlage

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) hat die Entscheidung über den Grunderwerb für einen Neubau des Feuerwehrgerätehauses Künsche in seiner Sitzung am 28.04.2016 vertagt.

Zusätzlich zur Sitzungsvorlage 012/2016 SG sind folgende Informationen notwendig:

 

Das Grundstück verfügt über einen Trinkwasser- und einen Stromanschluss. Diese haben einen Wert von etwa 3.000,00 €. Zudem verfügt das Grundstück über eine relativ neue vollbiologische Kleinkläranlage. Diese hat einen Wert von etwa 6.000,00 €.

Der Kaufpreis für das gesamte Grundstück beträgt voraussichtlich inklusive Nebenkosten rund 28.000,00 €.

Der Förderverein wird versuchen, die für den Gerätehausbau nicht benötigten Grundstücksflächen zu veräußern; Interesse der Grundstücksnachbarn besteht.

 

Der Feuerwehr Künsche hat sich bereit erklärt, den Abriss des Gebäudes in Eigenleistung vorzunehmen, lediglich die Entsorgungskosten müssten von der Samtgemeinde erstattet werden.

Aufgrund der Beschlussempfehlung des Samtgemeindeausschusses, lediglich 10,00 €/m² für eine Fläche von 1.000 m² zu zahlen, hat die Feuerwehr Künsche der Verwaltung mitgeteilt, dass ein Grunderwerb dann durch den noch zu gründenden Förderverein nicht vorgenommen werde. Die Grundstücksübertragung an die Samtgemeinde würde gegen reine Kostenerstattung erfolgen. 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, der Standort für den Neubau des Feuerwehrgerätehauses auf die Flurstücke 61/10, 61/11 und 61/16, Flur 1, Gemarkung Künsche, festzulegen.

Dem Erwerber wird der für das Feuerwehrgerätehaus notwendige Anteil des Grundstückes bei Umsetzung des Vorhabens erstattet. Der Erstattungsbetrag ergibt sich aus den Grunderwerbskosten abzüglich etwaiger Veräußerungserlöse.