Betreff
Verkauf des Flurstückes 12, Flur 3, Gemarkung Lüchow (Wendland) - (Gewerbegebiet "Dickstätte")
Vorlage
054/2016 ST
Aktenzeichen
232003ST:0128
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In seiner Sitzung am 28. April 2016 hat der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschlossen, Herrn Stefan Brünger eine Teilfläche von 10.000 m² bis 15.000 m² aus dem Flurstück 20/3, Flur 3, der Gemarkung Lüchow (Wendland), zu veräußern. Für den Rest des Flurstückes hatte Herr Brünger ein Vorkaufsrecht beantragt.

Im Rahmen der Planungen hat Herr Brünger festgestellt, dass das Flurstück 20/3 langfristig nicht ausreichend sein könnte. Er stellt daher den Antrag, aus dem Flurstück 12, Flur 3, der Gemarkung Lüchow (Wendland), eine Teilfläche von ca. 4.100 m² zu erwerben. Der Ankauf aus der Fläche 20/3 würde sich zunächst auf ca. 8.000 m² reduzieren. Für die Restfläche bittet Herr Brünger weiterhin um ein Vorkaufsrecht.

 

Hierüber muss noch eine Entscheidung getroffen werden.

 

Der Kaufpreis wird 9,00 €/m² betragen.


Durch den Verkauf entstehen der Stadt Einnahmen in Höhe von ca. 108.000,00 €.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  Herrn Stefan Brünger das Flurstück 12, Flur 3, Gemarkung Lüchow (Wendland), zu veräußern. Der Kaufpreis beträgt 9,00 €/m² und

b)                   

Herrn Stefan Brünger wird ein Vorkaufsrecht für die Restfläche des Flurstückes 20/3, Flur 3, Gemarkung Lüchow (Wendland), eingeräumt.