Betreff
Ergänzung zum Pachtvertrag zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und der Gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH vom 21. August 2013
Vorlage
057/2016 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Im benannten Pachtvertrag vom 21. August 2013, beschlossen vom Rat der Stadt Lüchow (Wendland) am 18. Juni 2013, ist unter § 4 geregelt, dass die GmbH verpflichtet ist, die erforderlichen Instandhaltungsmaßnahmen, soweit sie durch sie durch die laufende Nutzung bedingt sind, durchzuführen.

Ferner ist geregelt, dass u. a. bei Anfall größerer Wartungskosten für die Aufrechterhaltung des Badbetriebes die Stadt eine Kostenbeteiligung prüfen wird.

Aufgrund der rückläufigen Einnahmen in 2015 und fortgesetzt in 2016 und vor dem Hintergrund, dass die Stadt als Eigentümerin des Bades ein gesteigertes Interesse am erfolgreichen Fortbestehen des Bades - mindestens für den Förderzeitraum (15 Jahre) - hat, wurde entschieden, dass die laufenden Wartungskosten, wie in der Folge aufgeführt, komplett durch die Stadt getragen werden.

 

Dies sind die Wartungskosten für:

 

1.            Sanitäranlagen

2.            Luft- und Heizungstechnik

3.            Badwasseraufbereitung und Solarabsorberanlage

4.            MSR-Technik

5.            Gasmotorwärmepumpe

6.            BHKW

7.            Wärmeversorgung

 

Die Übernahme der Wartungskosten durch die Stadt erfolgt erstmalig mit dem Haushalt 2016.


Mehrausgaben der Stadt in Höhe von rund 20.000,00 €. Diese Summe ist im Haushalt für 2016 enthalten.


Der Verwaltungsausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, dass der Pachtvertrag mit der Gemeinnützigen Bäder-Betriebs GmbH dahingehend geändert wird, dass die Wartungskosten durch die Stadt getragen werden.

Die Ergänzung ist der Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.