Betreff
Antrag der Bündnis 90/Die Grünen über eine Gegenfinanzierung für die Beratungsstelle Violetta e.V.
Vorlage
029/1
Aktenzeichen
102414SG:0001
Art
Sitzungsvorlage SG

 

Dieses Thema ist anlässlich der HVB-Runde am 19.12.2006 zwischen den 3 Samtgemeindebürgermeistern und dem Landrat besprochen worden.

 

Sachstand ist derzeit, dass das Land Niedersachsen im September 2006 den Entwurf einer Förder-RL in die Beratung gegeben hat, wonach

 

1. Zufluchtstätten für misshandelte Frauen und Kinder und/oder

2. Beratungseinrichtungen für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind  

    und/oder

3. BISS-Beratungsstellen (pro-aktive Beratung der von häuslicher Gewalt betroffenen

    Frauen)

 

gefördert werden sollen. Für Violetta wäre eine Förderung nach Nr. 2 relevant. Hier wird im Entwurf eine Zuwendung i.H.v. 35.000 € pro Jahr dargestellt, soweit mindestens eine Vollzeitstelle vorgehalten wird. Bei einer nicht das ganze Jahr durchgehend oder Teilzeit besetzten Stelle wird die Pauschale nur anteilig gewährt. Einrichtungen die kein festangestelltes Personal vorhalten, können eine jährliche Zuwendung i.H.v. max. 12.500 € für Honorar- und Sachausgaben erhalten.

 

Diese neue Förderrichtlinie soll zum 01.01.2007 in Kraft treten.

 

Eine zuverlässige Information zur neuen Landes-Förder-RL liegt noch nicht vor. Aus diesem Grund hat der Verein Violetta e.V. gegenüber der Samtgemeinde noch keinen Finanzierungsplan erstellt und auch noch keinen Antrag an die Samtgemeinde gerichtet.

 

 

 


 

Derzeit nicht festzulegen.