Dieses Thema ist anlässlich
der HVB-Runde am 19.12.2006 zwischen den 3 Samtgemeindebürgermeistern und dem
Landrat besprochen worden.
Sachstand ist derzeit, dass
das Land Niedersachsen im September 2006 den Entwurf einer Förder-RL in die
Beratung gegeben hat, wonach
1. Zufluchtstätten für
misshandelte Frauen und Kinder und/oder
2. Beratungseinrichtungen
für Mädchen und Frauen, die von Gewalt betroffen sind
und/oder
3. BISS-Beratungsstellen
(pro-aktive Beratung der von häuslicher Gewalt betroffenen
Frauen)
gefördert werden sollen.
Für Violetta wäre eine Förderung nach Nr. 2 relevant. Hier wird im Entwurf eine
Zuwendung i.H.v. 35.000 € pro Jahr dargestellt, soweit mindestens eine
Vollzeitstelle vorgehalten wird. Bei einer nicht das ganze Jahr durchgehend
oder Teilzeit besetzten Stelle wird die Pauschale nur anteilig gewährt.
Einrichtungen die kein festangestelltes Personal vorhalten, können eine
jährliche Zuwendung i.H.v. max. 12.500 € für Honorar- und Sachausgaben
erhalten.
Diese neue Förderrichtlinie
soll zum 01.01.2007 in Kraft treten.
Eine zuverlässige
Information zur neuen Landes-Förder-RL liegt noch nicht vor. Aus diesem Grund
hat der Verein Violetta e.V. gegenüber der Samtgemeinde noch keinen
Finanzierungsplan erstellt und auch noch keinen Antrag an die Samtgemeinde
gerichtet.
Derzeit nicht festzulegen.