Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat in seiner Sitzung am 16. Juni 2016 beschlossen, die Jugendhilfevereinbarung zwischen der Stadt Lüchow (Wendland) und dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zu kündigen. Hintergrund war die finanzielle Situation beider Kommunen.
In der Sitzung des Verwaltungsausschusses am 15. August 2016 haben Landrat und Verwaltungsausschuss festgelegt, dass der Landkreis der Stadt ein Angebot unterbreiten wird, wie künftig mit der Vereinbarung umgegangen werden kann. Mit Schreiben vom 31. August 2016 legte der Landrat einen Entwurf einer Änderung der Jugendhilfevereinbarung vor, der der Sitzungsvorlage Nr. 80/2016/ ST beigefügt war. Der Landkreis bat um Abklärung, ob der Rat dieser Zusatzvereinbarung zustimmen kann und den Kündigungsbeschluss zurücknimmt.
In seiner Sitzung am 17. Oktober 2016 hat sich der Verwaltungsausschuss mit der Angelegenheit befasst. Er hat jedoch keine abschließende Empfehlung an den Rat abgegeben, da noch Klärungsbedarf bestand.
Die Verwaltung hat daraufhin den Landkreis mit Schreiben vom 19. Oktober 2016 über die offenen Fragen informiert. Mit Schreiben vom 31. Oktober 2016 hat der Landrat die aufgeworfenen Fragen beantwortet.
Sämtliche Schreiben und auch die Jugendhilfevereinbarung liegen der Sitzungsvorlage bei, um auch neuen Ratsmitgliedern einen vollständigen Überblick zu ermöglichen.
Bei Beibehaltung des Kündigungsbeschlusses kommt es möglicherweise zu einem gerichtlichen Verfahren, das Zeit und Geld kosten kann. Bei Rücknahme der Kündigung ist die Stadt jährlich verpflichtet, höchstens den festgelegten Betrag 324.200,00 € zu zahlen. Wenn sich die Situation des Landkreises verbessert (mehr als 800.000 € Überschuss lt. Landratsschreiben) wird jährlich geschaut, wie das jeweilige Ergebnis ausfällt und der zu zahlende Betrag sich verringert.