Betreff
Richtlinie zur Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen im Gebiet der Stadt Lüchow (Wendland) - SV abgeschlossen, neue SV s. 049/2018 ST
Vorlage
090/2016 ST
Aktenzeichen
801402ST:0001
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hatte für die Förderperiode 2007 bis 2013 zur Förderung von kleinen und mittleren gewerblichen Unternehmen einen Betrag in Höhe von insgesamt 100.000,00 € zur Verfügung gestellt (sogenannte „Kleinstförderung“). Für die Gewährung eines Zuschusses wurde die Richtlinie zur Förderung von kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) aus dem Schwerpunkt 1 des Europäischen Fonds für Regionale Entwicklung in der Förderperiode 2007 bis 2013 (RTB-Richtlinie) für anwendbar erklärt.

 

In der Förderperiode 2014 bis 2020 ist eine Kofinanzierung aus Mitteln der Europäischen Union nicht mehr vorgesehen. Eine neue KMU-Richtlinie müsste zu 100 % aus kommunalen Mitteln finanziert werden.

Aufgrund eines vorliegenden Antrages ist die Verwaltung beauftragt worden, den Entwurf einer entsprechenden Richtlinie vorzubereiten.

Der Entwurf der Richtlinie sieht eine Förderung bei kleineren Unternehmen bis zu 10 % und bei mittleren Unternehmen bis zu 7,5 % vor. Die mögliche Höchstförderung beläuft sich auf 50.000,00 €.

Nicht investive Maßnahmen können mit bis zu 50 % der förderfähigen Kosten gefördert werden, höchstens jedoch bis zu einem Betrag von 5.000,00 €.

 

Zur weiteren Information sind dieser Sitzungsvorlage der Entwurf der Richtlinie sowie die weiteren Anlagen beigefügt.

 

Um entsprechende Anträge bedienen zu können, sind entsprechende Haushaltsmittel im Ergebnis- und Investivhaushalt bereitzustellen. Nicht verbrauchte Haushaltsmittel sollten als Haushaltsausgaberest übertragen werden. 


Entsprechend des Beschlusses des Rates der Stadt Lüchow (Wendland).


Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Stadtmarketing und Kultur beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die im Entwurf vorliegende Richtlinie zur Förderung produktiver Investitionen in kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) im Gebiet der Stadt Lüchow (Wendland) nebst Anlagen wird zugestimmt und

 

b)                  für das Haushaltsjahr ______ werden Haushaltsmittel im Ergebnishaushalt in Höhe von _______________ € und im Investivhaushalt in Höhe von _________________ € bereitgestellt.