Betreff
Aufhebung des Beschlusses zu Tagesordnungspunkt 9. der Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) am 15. November 2016
Vorlage
091/2016 ST
Aktenzeichen
129300SG
Art
Sitzungsvorlage Stadt

In der Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) wurde am 15. November 2016 der Wahleinspruch der Wählergruppe „Wir Fürs Wendland“ gemäß § 46 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) gegen die Gemeinderatswahl am 11. September 2016 zurückgewiesen.

 

Mit Schreiben vom 17. November 2016 hat die Wählergruppe „Wir Fürs Wendland“ - vertreten durch Herrn Peter Triebe - geltend gemacht, dass er nicht zur Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) eingeladen worden ist und somit sein Anhörungsrecht in der Sitzung am 15. November 2016 nicht wahrnehmen konnte.

 

Festzustellen ist, dass die Einladung zur Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) per Einwurfeinschreiben an die Anschrift von Frau Daniela Triebe, Jeetzeler Straße 10 a, Lüchow (Wendland), gegangen ist. Die Wählergruppe hatte aber ausdrücklich darum gebeten, alle Schriftstücke an die Anschrift des Vorsitzenden der Wählergruppe, Herrn Peter Triebe, An den Gärten 2, Lüchow (Wendland), zu richten.

 

Für das weitere Verfahren sollte aus Gründen der Rechtssicherheit dieser Wahleinspruchsbeschluss aufgehoben und das Wahlprüfungsverfahren über den Wahleinspruch sowie die entsprechende Entscheidung wiederholt werden.

 


Keine!    


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Wahleinspruchsbeschluss aus seiner Sitzung am 15. November 2016 unter Tagesordnungspunkt 9. „Wahleinspruch gemäß § 46 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz gegen die Gemeinderatswahl am 11. September 2016“ aufzuheben.