In der Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) wurde am 15. November 2016 der Wahleinspruch der Wählergruppe „Wir Fürs Wendland“ gemäß § 46 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz (NKWG) gegen die Gemeinderatswahl am 11. September 2016 zurückgewiesen.
Mit Schreiben vom
17. November 2016 hat die Wählergruppe „Wir Fürs Wendland“ - vertreten
durch Herrn Peter Triebe - geltend
gemacht, dass er nicht zur Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland)
eingeladen worden ist und somit sein Anhörungsrecht in der Sitzung am 15.
November 2016 nicht wahrnehmen konnte.
Festzustellen
ist, dass die Einladung zur Sitzung des Rates der Stadt Lüchow (Wendland) per
Einwurfeinschreiben an die Anschrift von Frau Daniela Triebe, Jeetzeler Straße
10 a, Lüchow (Wendland), gegangen ist. Die Wählergruppe hatte aber ausdrücklich
darum gebeten, alle Schriftstücke an die Anschrift des Vorsitzenden der
Wählergruppe, Herrn Peter Triebe, An den Gärten 2, Lüchow (Wendland), zu
richten.
Für das weitere
Verfahren sollte aus Gründen der Rechtssicherheit dieser
Wahleinspruchsbeschluss aufgehoben und das Wahlprüfungsverfahren über den
Wahleinspruch sowie die entsprechende Entscheidung wiederholt werden.
Keine!
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den Wahleinspruchsbeschluss aus seiner Sitzung am 15. November 2016 unter Tagesordnungspunkt 9. „Wahleinspruch gemäß § 46 Niedersächsisches Kommunalwahlgesetz gegen die Gemeinderatswahl am 11. September 2016“ aufzuheben.