Der Nds. Städte- und
Gemeindebund hat mit Schreiben vom 11.12.2006 darum gebeten, eine eventuelle
Stellungnahme bis zum 26. Januar 2007 zu bekommen, um diese in seine
Stellungnahme übernehmen zu können.
Ein großer Teil der
vorgesehenen Änderungen hat keine Auswirkungen auf die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) bzw. entspricht weitgehend den bisherigen Änderungen des LROP 1994.
Abweichend von den
Darstellungen des LROP 1994 werden keine Vorranggebiete für Natur und
Landschaft oder für Grünlandbewirtschaftung dargestellt, sondern die
festgelegten und gemeldeten FFH- und EU-Vogelschutzgebiete.
Als verbindliches Ziel ist
der Neubau der A 39 Wolfsburg – Lüneburg einschließlich der Querspange zur A 14
Magdeburg – Schwerin formuliert. Die Darstellung der Querspange in
Sachsen-Anhalt ist nur nachrichtlich erfolgt.
Die gravierendste Änderung
für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) liegt in der nicht mehr dargestellten
Bahnstrecke Dannenberg-Lüchow-Salzwedel. Zu diesem Punkt ist eine Stellungnahme
erforderlich, da die fehlende Darstellung finanzielle Auswirkungen auf einen
möglichen Betrieb der Bahnstrecke haben kann. Dieses kann sowohl eine Förderung
mit Ziel 1-Mitteln zum Streckenausbau als auch die Verteilung der Mittel des
Schienenpersonennahverkehrs in Niedersachsen betreffen.
Es wird folgende
Stellungnahme vorgeschlagen:
Die Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) fordert die Darstellung der Bahnstrecke Dannenberg –Lüchow –
Salzwedel im LROP beizubehalten. Eine Wiederaufnahme des Schienenverkehrs muss
auf Grund der stetig steigenden Energiekosten zukünftig möglich sein. Dazu
müssen die entsprechenden Förder- und Zuschussmöglichkeiten erhalten bleiben.
Grundvoraussetzung ist dafür eine
Darstellung im LROP.
Es entstehen keine
finanziellen Auswirkungen.
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschließt, die von der Verwaltung vorgelegte Stellungnahme zum
Entwurf 2006 der Änderung und Ergänzung des Landesraumordnungsprogramms
Niedersachsen abzugeben.