Betreff
Zuwendungen für die Fraktionsarbeit
Vorlage
037/1
Aktenzeichen
102430ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Bislang wurden nach § 39 b
Absatz 3 NGO an die im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) bestehenden
Fraktionen/Gruppen Zuwendungen zu deren Aufwendungen gewährt, die diesen im
Rahmen der Ratsarbeit zur Bestreitung des sachlichen und personellen Aufwandes
entstehen.
Durch Beschluss vom
5.12.2001 ist pro Mitglied jährlich ein Betrag in Höhe von 10,00 € ausgezahlt
worden.
Über die Verwendung der
Mittel haben die Fraktionen Verwendungsnachweise in einfacher Form zu führen.
Im Haushaltsplan sind im
Titel 00.0000.6780 250,00 € angesetzt.
Der Rat der Stadt Lüchow
(Wendland) beschließt, den im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) bestehenden
Fraktionen als jährliche Zuwendung ab dem Jahre 2007 pro Mitglied 10,00 € zu
gewähren.