Betreff
Zuwendungen für die Fraktionsarbeit
Vorlage
037/1
Aktenzeichen
102430ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Bislang wurden nach § 39 b Absatz 3 NGO an die im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) bestehenden Fraktionen/Gruppen Zuwendungen zu deren Aufwendungen gewährt, die diesen im Rahmen der Ratsarbeit zur Bestreitung des sachlichen und personellen Aufwandes entstehen.

Durch Beschluss vom 5.12.2001 ist pro Mitglied jährlich ein Betrag in Höhe von 10,00 € ausgezahlt worden.

Über die Verwendung der Mittel haben die Fraktionen Verwendungsnachweise in einfacher Form zu führen.


Im Haushaltsplan sind im Titel 00.0000.6780  250,00 € angesetzt.


Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, den im Rat der Stadt Lüchow (Wendland) bestehenden Fraktionen als jährliche Zuwendung ab dem Jahre 2007 pro Mitglied 10,00 € zu gewähren.