Betreff
3. Änderung des Bebauungsplanes "Dickstätte Nord II" - Aufstellungsbeschluss
Vorlage
035/2017 ST
Aktenzeichen
612605ST:Dickstätte Nord II/3.
Art
Sitzungsvorlage Stadt

Der Bebauungsplan „Dickstätte Nord II“ aus dem Jahre 2010 weist ein eingeschränktes Industriegebiet aus. Das Gebiet wurde 2010 von der Stadt erschlossen. Die Gewerbegrundstücke stehen im Eigentum der Stadt.

Für eine Fläche von ca. 2 ha gibt es jetzt eine Anfrage. Der Interessent möchte dort Photovoltaikanlagen errichten.

 

Eine Förderung für solche Anlagen ist nur in Gewerbe- und Industriegebieten möglich, die vor dem 1. Januar 2010 planungsrechtlich ausgewiesen wurden.

 

Ferner soll eine Förderung für Anlagen auf solchen Flächen gewährt werden, die als Sondergebiet „Photovoltaik“ ausgewiesen sind.

Der Investor hat daher die Änderung des Bebauungsplanes beantragt und die Übernahme der Kosten zugesagt.


Keine Kosten für die Planung, da diese vom Antragsteller getragen werden.     


Der Ausschuss für Straßen, Wege, Planung beschließt, dem Verwaltungsausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die 3. Änderung des Bebauungsplanes „Dickstätte Nord II“ aufzustellen und ein Sondergebiet „Photovoltaik“ auszuweisen.

Der Änderungsbereich umfasst die Flurstücke 6/3, 6/2 und 7, Flur 3, Gemarkung Lüchow.