Betreff
126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - Beitrittsbeschluss
Vorlage
029/2017 SG
Aktenzeichen
612009SG:126. Änderung
Art
Sitzungsvorlage SG

Die 126. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Fassung vom Juni 2016 wurde am 22. Juni 2016 durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschlossen (Beschluss-Nr. 024/2016 SG), die Begründung und der Umweltbericht wurden gebilligt.

 

Im Anschluss an den Ratsbeschluss wurde der Flächennutzungsplan nach § 6 Absatz 1 des Baugesetzbuches (BauGB) mit allen notwendigen Unterlagen und Verfahrensakten dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Genehmigung vorgelegt.

 

Beauflagt wurde vom Landkreis Lüchow-Dannenberg zum einen die Abwägungen zu Rd. Nr. 7, Nr. 15 und 16 zur Stellungnahme des Bürgers aus Braasche, diese waren rechtlich falsch bewertet worden und mussten noch angepasst werden. Zum anderen wurden die Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie die Landwirtschaftskammer trotz Betroffenheit nicht im Rahmen der Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Es wurde daher eine erneute Beteiligung durchgeführt. Die dabei von der Niedersächsischen Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gemachten Anmerkungen wurden in der Begründung bereits geändert.

 

Der Flächennutzungsplan ist in der vorliegenden Fassung zu beschließen.

 

Nach erfolgtem Beitrittsbeschluss wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung wirksam.

 

Dem Flächennutzungsplan ist nach Beschlussfassung eine zusammenfassende Erklärung nach § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB beizufügen über die Art und Weise, wie die Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Der Flächennutzungsplan, die Begründung sowie die zusammenfassende Erklärung können entsprechend des § 6 Absatz 5 Satz 4 BauGB von jedermann eingesehen werden.

   


Keine!  


Der Bau- und Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den Beitritt zur 126. Änderung des Flächennutzungsplans (Anlage 1) sowie die Billigung der Begründung und des Umweltberichts (Anlage 2) in der überarbeiteten Fassung vom November 2016.