Die 126. Änderung
des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in der Fassung vom
Juni 2016 wurde am 22. Juni 2016 durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) beschlossen (Beschluss-Nr. 024/2016 SG), die Begründung und der
Umweltbericht wurden gebilligt.
Im Anschluss an den
Ratsbeschluss wurde der Flächennutzungsplan nach § 6 Absatz 1 des
Baugesetzbuches (BauGB) mit allen notwendigen Unterlagen und Verfahrensakten
dem Landkreis Lüchow-Dannenberg zur Genehmigung vorgelegt.
Beauflagt wurde vom
Landkreis Lüchow-Dannenberg zum einen die Abwägungen zu Rd. Nr. 7, Nr. 15 und
16 zur Stellungnahme des Bürgers aus Braasche, diese waren rechtlich falsch
bewertet worden und mussten noch angepasst werden. Zum anderen wurden die
Niedersächsische Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie die
Landwirtschaftskammer trotz Betroffenheit nicht im Rahmen der
Behördenbeteiligung nach § 4 Absatz 2 BauGB beteiligt. Es wurde daher eine
erneute Beteiligung durchgeführt. Die dabei von der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr gemachten Anmerkungen wurden in der
Begründung bereits geändert.
Der
Flächennutzungsplan ist in der vorliegenden Fassung zu beschließen.
Nach erfolgtem
Beitrittsbeschluss wird der Flächennutzungsplan der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) gemäß § 6 Absatz 5 Satz 2 BauGB mit der ortsüblichen Bekanntmachung
wirksam.
Dem
Flächennutzungsplan ist nach Beschlussfassung eine zusammenfassende Erklärung
nach § 6 Absatz 5 Satz 3 BauGB beizufügen über die Art und Weise, wie die
Umweltbelange und die Ergebnisse der Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung
im Flächennutzungsplan berücksichtigt wurden und aus welchen Gründen der Plan
nach Abwägung mit den geprüften, in Betracht kommenden anderweitigen
Planungsmöglichkeiten gewählt wurde. Der Flächennutzungsplan, die Begründung
sowie die zusammenfassende Erklärung können entsprechend des § 6 Absatz 5 Satz
4 BauGB von jedermann eingesehen werden.
Keine!
Der Bau- und
Verkehrsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss zu empfehlen, dem Rat
vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der
Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt den Beitritt zur 126. Änderung des
Flächennutzungsplans (Anlage 1) sowie die Billigung der Begründung und des
Umweltberichts (Anlage 2) in der überarbeiteten Fassung vom November 2016.