Betreff
Antrag des Flecken Clenze auf Bau eines Aussichtsturmes durch die Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
046/2016 SG/2
Aktenzeichen
801400SG.02
Art
Sitzungsvorlage SG
Untergeordnete Vorlage(n)

Der Samtgemeindeausschuss hat sich bereits mit der grundsätzlichen Thematik über Förderung von Projekten in seinen Sitzungen am 19. Oktober 2016 sowie am 4. Mai 2017 befasst.

Zur inhaltlichen Beratung wurde nunmehr der Antrag des Flecken Clenze mit Datum vom 1. September 2016 an den zuständigen Fachausschuss verwiesen.

 

Der bisherige Aussichtsturm an der Blockhütte wurde im November 2016 aufgrund von Baufälligkeit abgerissen. Der Flecken Clenze würde es nunmehr sehr begrüßen, wenn wieder ein neuer Turm an der Blockhütte gebaut werden würde.

Allerdings ist der Eigentümer des bisherigen Grundstückes an einem neuen Turm auf seinem Areal nicht interessiert und lehnt einen Neubau ab. Somit müsste zunächst ein passender Ort und ein Grundstück in der „Clenzer Schweiz“ gefunden werden. Die anderen angrenzenden Flächen an der Blockhütte liegen allerdings in der Gemarkung Gemeinde Schnega.

Für ein weiteres Verfahren sollte zunächst betrachtet werden, welche Wichtigkeit und Notwendigkeit dieser Aussichtsturm für den Bereich des Tourismus hat. Im Südkreis befindet sich ein Aussichtsturm in Bergen an der Dumme sowie in der Nachbarsamtgemeinde Elbtalaue ein Turm nahe Zernien auf dem Hohen Mechtin.

 

Aus fördertechnischer Sicht ist momentan die Antragstellung einer Förderung des Aussichtsturms an der Blockhütte über die Förderrichtlinie „Landschaftswerte“ möglich und aufgrund einer finanziellen Kofinanzierungszuweisung des Landes Niedersachsen für finanzschwache Kommunen sicher auch finanziell sehr interessant. Diese ergänzende Förderung stockt die Kofinanzierung bis max. 95 % auf. Antragsberechtigt für diese zusätzlichen Mittel sind Landkreise und Kommunen, die nicht Mitgliedsgemeinden einer Samtgemeinde sind. Nach Auskunft der Regierungsvertretung Lüneburg sowie einer E-Mail vom 4. Mai 2017 vom ARL Lüneburg stehen diese Gelder unter bestimmten Voraussetzungen zur Verfügung. Das Antragsverfahren soll voraussichtlich im August beginnen. Das Amt für regionale Landesentwicklung Lüneburg (ArL) wird zu den Anträgen eine regional-fachliche Stellungnahme abgeben.

 

Folgende Förderbedingungen und Voraussetzungen müssen nach der Richtlinie über die Gewährung von Zuwendungen zur Aufwertung des niedersächsischen Natur- und Kulturerbes sowie für die Sicherung der biologischen Vielfalt erfüllt werden:

 

-               Der Höchstfördersatz aus den EFRE-Mitteln liegt bei Hochbauvorhaben bei maximal 50 % der zuwendungsfähigen Ausgaben.

 

-               Gefördert werden kommunale Gebietskörperschaften, Unternehmen, sonstige juristische Personen des öffentlichen und privaten Rechts, Träger der Naturparke, Verbände, Stiftungen und Vereine.

 

-               Gefördert wird u. a. die Schaffung von Naturbeobachtungsmöglichkeiten.

 

-               Evtl. Aufstockung durch Landesmittel (Bedarfszuweisung) ist möglich, aber nur, wenn die Samtgemeinde Zuwendungsempfängerin und Projektträgerin ist.

Die gleichzeitige Inanspruchnahme von Finanzierungshilfen anderer Landesprogramme oder anderer Mittel der EU für denselben Zweck ist nicht zulässig.

 

-               Förderfähig sind Ausgaben für Planung, Personal, Beschaffung, Herstellung; Bau-/Baunebenkosten, Vergütung von Werkverträgen, Sachausgaben und (im begrenzten Umfang) Grunderwerb. (Erwerb von unbebauten Grundstücken, soweit dieser über 10 % der förderfähigen Gesamtausgaben für das betroffene Vorhaben liegt.)

 

-               Nicht förderfähig sind allgemeine Verwaltungsausgaben (Personal- und Sachausgaben), die der Zuwendungsempfänger auch ohne das geförderte Projekt gehabt hätte, Eigenleistungen, Finanzierungskosten, Umsatzsteuer, die nach UStG als Vorsteuer abziehbar ist.

 

-               Nach der geltenden Richtlinie „Landschaftswerte“ ist vom Zuwendungs-empfänger nach Ziffer 6.5 während der Zweckbindung von 25 Jahren (hier: wenn Grundstückskauf) oder 12 Jahren die dauerhafte Nutzungsfähigkeit des Vorhabens auf eigene Kosten durch laufende Betreuung, regelmäßige Reinigung, Instandhaltung und ggf. Erneuerung sicherzustellen.

 

Sollte dem Antrag des Flecken Clenze mit Datum vom 1. September 2016 entsprochen werden, wäre die Samtgemeinde als Projektträgerin und Zuwendungsempfängerin an alle zuvor genannten Voraussetzungen und Bedingungen gebunden.

 

Der Naturpark Elbhöhen-Wendland hat im Jahre 2013 den Aussichtsturm auf dem Hohen Mechtin gebaut. Dieser Turm ist 30 m hoch und die Baukosten beliefen sich auf ca. 250.000,00 €. Nach telefonischer Aussage des Geschäftsführers, Herr Sievers, ist eine fachmännische Überprüfung der Schraubverbindungen alle 2 bis 3 Jahre durch eine Fachfirma notwendig. Weiterhin wurde eine Versicherung in Höhe von ca. 600,00 €/Jahr (Feuer/Blitz) für diesen Turm abgeschlossen.

  


Bau- und Unterhaltungskosten, die momentan noch nicht beziffert werden können..


Ohne!