Betreff
Erweiterung des Ganzjahresbades um ein Außenbecken und Wasserspielgarten "Spray Park" laut Antrag der Gruppe CDU/BL vom 27. April 2017
Vorlage
040/2017 ST
Art
Sitzungsvorlage Stadt
Referenz-Antrag

Die Gruppe CDU/BL hat mit Datum vom 26. April 2017 beiliegenden Antrag zum Thema „Erweiterung des Ganzjahresbades um ein Außenbecken und Wasserspielgarten „Spray Park““ gestellt. Der Verwaltungsausschuss hat am 8. Mai 2017 diesem Antrag stattgegeben und zur weiteren Beratung in die zuständigen Gremien verwiesen.

 

Die Gruppe CDU/BL beantragt, der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) möge beschließen, dass am Ganzjahresbad ein Außenbecken und ein Wasserspielgarten „Spray Park“ entstehen soll. Gleichzeitig wird die Verwaltung beauftragt und ermächtigt, alle notwendigen Schritte einzuleiten, damit ein Förderantrag der Stadt Lüchow (Wendland) zur Erweiterung des Ganzjahresbades um ein Außenbecken und Wasserspielgarten „Spray Park“ rechtzeitig bis zum 15. September 2017 bei der örtlich zuständigen Bewilligungsbehörde auf Grundlage der ZILE-Richtlinie eingereicht werden kann.

 


Die Förderung über die ZILE-Richtlinie bedingt zwingend, dass die Gesamtsumme der Maßnahme max. 2 Mio. € umfasst.

 

Dies vorausgesetzt ist eine Fördersumme in Höhe von max. 500.000,00 € möglich. Der verbleibende Eigenanteil von max. 1,5 Mio. € ist durch die Stadt Lüchow (Wendland) zu leisten.

 

Es ist ferner zu erwarten, dass der städtische Zuschuss in die Sportstättenförderung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland), die die Betreiberin des Bades ist, steigen wird. Diese Summe ist derzeit noch nicht bezifferbar.   


Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt: