Betreff
Bestellung von Frau Holst zur hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten
Vorlage
033/2017 SG
Aktenzeichen
111101SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Aufgrund der Änderung des NKomVG ist es gesetzlich gefordert, dass Gemeinden und Samtgemeinden ab 20.000 Einwohner und Einwohnerinnen eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen Arbeitszeit beschäftigen. Daher wurde die Stelle der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu Beginn des Jahres zunächst intern und danach öffentlich ausgeschrieben.

 

Es gab acht Bewerbungen. Im Rahmen des Auswahlverfahren - unter Beteiligung der Vertreter/-innen des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - fiel die Entscheidung auf Frau Ingrid Holst, Waldwinkel 3, OT Kolborn, Lüchow (Wendland).

 

Frau Holst ist derzeit als Referentin im Gleichstellungsbüro der Leuphana Universität Lüneburg beschäftigt. Sie hat im Fachbereich der Politikwissenschaft promoviert.

 

Die Einstellung wird aller Voraussicht zum 1. August 2017 erfolgen.

 

Frau Holst wird in die Entgeltgruppe 9c eingruppiert.

 

Gemäß § 8 Absatz 2 NKomVG entscheidet über die Berufung und Abberufung der hauptamtlichen Gleichstellungsbeauftragten die Vertretung.

 


Es werden in 2017 noch rund 16.800,00 € benötigt. Die Erstattung des Landes beträgt in 2017 rund 19.500,00 €. Die Aufwendungen 2018 betragen 36.000,00 €, die Erstattung wird in Höhe von 19.500,00 € erwartet.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, Frau Ingrid Holst, wohnhaft Waldwinkel 3, OT Kolborn, Lüchow (Wendland), wird ab 1. August 2017 als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) berufen.