Aufgrund der Änderung
des NKomVG ist es gesetzlich gefordert, dass Gemeinden und Samtgemeinden ab
20.000 Einwohner und Einwohnerinnen eine hauptamtliche
Gleichstellungsbeauftragte mit mindestens der Hälfte der regelmäßigen
Arbeitszeit beschäftigen. Daher wurde die Stelle der hauptamtlichen
Gleichstellungsbeauftragten der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu Beginn des
Jahres zunächst intern und danach öffentlich ausgeschrieben.
Es gab acht
Bewerbungen. Im Rahmen des Auswahlverfahren - unter Beteiligung der
Vertreter/-innen des Rates der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) - fiel die
Entscheidung auf Frau Ingrid Holst, Waldwinkel 3, OT Kolborn, Lüchow (Wendland).
Frau Holst ist
derzeit als Referentin im Gleichstellungsbüro der Leuphana Universität Lüneburg
beschäftigt. Sie hat im Fachbereich der Politikwissenschaft promoviert.
Die Einstellung
wird aller Voraussicht zum 1. August 2017 erfolgen.
Frau Holst wird in
die Entgeltgruppe 9c eingruppiert.
Gemäß § 8 Absatz 2
NKomVG entscheidet über die Berufung und Abberufung der hauptamtlichen
Gleichstellungsbeauftragten die Vertretung.
Es werden in 2017 noch rund 16.800,00 € benötigt. Die Erstattung des Landes beträgt in 2017 rund 19.500,00 €. Die Aufwendungen 2018 betragen 36.000,00 €, die Erstattung wird in Höhe von 19.500,00 € erwartet.
Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, Frau Ingrid Holst, wohnhaft Waldwinkel 3, OT Kolborn, Lüchow (Wendland), wird ab 1. August 2017 als hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) berufen.