Betreff
Verordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen in der Stadt Lüchow (W.) im Jahre 2007
Vorlage
045/1
Aktenzeichen
323010SG:Verkaufsoffene Sonntage 2007
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Interessengemeinschaft für Handel und Gewerbe e. V. Lüchow beantragt für das Jahr 2007 in der Stadt Lüchow (Wendland) die Öffnung der Verkaufsstellen für folgende drei Sonntage:

 

       01. April 2007                  „Frühlingserwachen“

       03. Juni 2007                   „Spargelsonntag“

       07. Oktober 2007            „Laternensonntag“

 

Bei dem 01. April 2007 handelt es sich um einen Erlebniseinkaufssonntag, der auf den beginnenden Frühling ausgerichtet ist und das neue Frühjahrsangebot in den Vordergrund stellt.

 

Der 03. Juni 2007 und der 07. Oktober 2007 stellen ein traditionelles Ereignis dar, welches regelmäßig wiederkehrt und auswärtige Besucher in großer Zahl anlockt.

 

Alle o. g. Veranstaltungen haben überregionalen Charakter und ziehen gerade aus dem umliegenden Bereich auswärtige Besucher in großer Zahl an.

 

Nach §§ 14 und 16 Ladenschlussgesetz können aus Anlass von Märkten, Messen und „ähnlichen Veranstaltungen“ Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonntagen von 13.00 Uhr bis spätestens 18.00 Uhr zugelassen werden. Hierfür ist der Erlass einer Rechtsverordnung durch den Samtgemeinderat erforderlich, die öffentlich bekannt zu machen ist.

 

Zur Zeit finden Beratungen auf Landesebene statt, das Ladenschlussgesetz zu ändern. Allerdings steht noch nicht fest, ob diese Gesetzesänderung rechtzeitig zum 1. April 2007 in Kraft tritt. Vorsorglich sollte deshalb die vorliegende Verordnung vom Samtgemeinderat beschlossen werden.

 


Es entstehen Kosten von rund 200,-- EURO für die Veröffentlichung der Verordnung in der EJZ unter „amtliche Bekanntmachungen“.

 


Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die im Entwurf vorliegende Verordnung über die Öffnung der Verkaufsstellen in der Stadt Lüchow (Wendland) am 01. April 2007, 03. Juni 2007 und 07. Oktober 2007 zu erlassen.