Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) hat mit Beschluss vom 22. Mai 2017 die Verwaltung beauftragt, einen Antrag auf Fördermittel (ZILE-Richtlinie) für das Vorhaben „Erweiterung des Ganzjahresbades um ein Außenbecken und einen Spraypark“ zu stellen. Die Prüfung durch das Amt für regionale Landesentwicklung (ArL) hat ergeben, dass nur die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) als Betreiberin des Ganzjahresbades berechtigt ist, einen Förderantrag zu stellen. Die Stadt beantragt daher, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die wirtschaftliche Verantwortung für die Erweiterungsmaßnahme übernimmt und entsprechend Förderanträge stellt. Die Details der Umsetzung und Finanzierung des Gesamtvorhabens werden separat zwischen der Stadt und Samtgemeinde Lüchow (Wendland) verhandelt.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein, nicht direkt! |
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Ja, weitere Ausführungen |
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Stadt beantragt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) Förderanträge für die Erweiterung des Ganzjahresbades um ein Außenbecken und einen Spraypark stellt und die wirtschaftliche Verantwortung für die Maßnahme übernimmt. Die Details der Umsetzung und der Finanzierung werden separat zwischen der Stadt und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) verhandelt.