Betreff
1. Nachtragshaushaltsatzung und 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017
Vorlage
045/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG

In seiner Sitzung am 29. März 2017 hat der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) den Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 verabschiedet. Aufgrund aktueller, haushaltsrelevanter unterjähriger Entwicklungen ist die Verabschiedung einer Nachtragssatzung (Nachtragshaushalt) für das Haushaltsjahr 2017 gemäß § 115 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) erforderlich.

 

Aufgrund der Erhöhung von Pensions- und Beihilferückstellungen werden hierfür höhere finanzielle Mittel benötigt, als zuvor angenommen.

Für die Beihilferückstellungen werden zusätzlich 4.400,00 € und für die Pensionsrückstellungen 25.000,00 € benötigt.

 

Darüber hinaus muss eine Rückstellung in Höhe von 65.000,00 € für zunächst 1 3/4 Jahre gebildet werden. Diese Rückstellung ist aufgrund eines vorläufigen Ruhestandes eines Beamten erforderlich geworden.

 

Für die Arbeiten des Kommunal-Service Lüchow (KSL) wurden im Haushalt 2017 420.000,00 € eingestellt. Im laufenden Haushaltsjahr hat sich herausgestellt, dass diese finanziellen Mittel nicht ausreichen werden, um den KSL weiterhin zu beauftragen und somit die Arbeiten an den Ortsverbindungsstraßen zu leisten.

Daher ist eine Aufstockung von 220.000,00 € auf 640.000,00 € erforderlich.

 

Da bei den Spielkreisen die Trägerschaft nur von einer (statt von allen drei) auf einen anderen Träger zum 1. August 2017 übergeht bedeutet das, dass zwei Spielkreise in der Trägerschaft der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) verbleiben. Dadurch werden nun auch mehr finanzielle Mittel benötigt, als in der Haushaltsplanung 2017 angesetzt wurden.

Es werden finanzielle Mittel in Höhe von 1.500,00 € und 1.300,00 € benötigt.

 

Im Rahmen des Neubaus der Grundschule Clenze ist es erforderlich geworden, das Logo weiterzuentwickeln. Um dieses umsetzen zu können, werden zusätzliche finanzielle Mittel in Höhe von 2.500,00 € benötigt.

 

Im Rahmen des Bewerbungsverfahrens um die Anerkennung als Welterbe werden zusätzliche Mittel in Höhe von 40.000,00 € benötigt. Diese Mittel werden für die Beauftragung der TU Cottbus verwendet.

 

Darüber hinaus müssen im Produkt „Heimat & Kulturpflege“ und dem Produkt „Bücherei“ 300,00 € bzw. 500,00 € als zusätzliche Aufwendungen für die Umstellung auf das allIP-System eingestellt werden.

 

Im Bereich der Altenwohnungen Clenze werden 120.000,00 € (Ansatz 2017: 160.000,00 €) eingespart. Aufgrund personeller Ausfälle in Abteilung 3 konnten die geplanten Sanierungsarbeiten nicht durchgeführt werden.

 

Ende des Jahres 2016 wurde seitens des Landesamtes für Statistik eine höhere Schlüsselzuweisung für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zugesagt. Die höheren Schlüsselzuweisungen ergeben sich aus der Neufestsetzung der Finanzausgleichsleistungen nach dem Niedersächsischen Gesetz über den Finanzausgleich (NFAG für das Jahr 2016).

Diese wird bzw. wurde nun allerdings erst ab Anfang 2017 in acht Abschlägen an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) entrichtet.

Im Rahmen der Erhöhung der Schlüsselzuweisungen ergibt sich hieraus ein höherer Ertrag für die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) in Höhe von 274.300,00 €.

 

Aufgrund der ansteigenden Schlüsselzuweisung an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist es erforderlich, eine höhere Kreisumlage an den Landkreis Lüchow-Dannenberg zu entrichten.

Die aus dem Ansatz 2017 „Transferaufwendungen“ erhöhen sich um 197.600,00 € auf 5.323.000,00 €.

 

Das Jahresergebnis verringert sich somit um 163.800,00 €.

Folglich verbleibt noch ein Überschuss in Höhe von 146.300,00 €.


 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            der 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Haushaltsjahr 2017 (Stand: 10.08.2017) nach Vorlage zuzustimmen und

 

b)            dem 1. Nachtragshaushaltsplan für das Haushaltsjahr 2017 (Stand: 10.08.2017) mit seinen Bestandteilen und Anlagen zuzustimmen.