Betreff
Umwidmung von Haushaltsmitteln für die Fahrzeugbeschaffung der Freiwilligen Feuerwehr der Samtgemeinde Lüchow (Wendland)
Vorlage
050/2017 SG
Aktenzeichen
376200SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Im Kalenderjahr 2016 wurde für die Ersatzbeschaffung von Fahrzeugen ein Haushaltsansatz in Höhe von 95.000,00 € eingestellt und auch im Rahmen der Haushaltsbeschlussfassung genehmigt. Dieser war gemäß Feuerwehrkonzept für eine Ersatzbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Gistenbeck vorgesehen. Die Beschaffung sollte im Rahmen einer Ausschreibung mit weiteren Fahrzeugen (TSF-W) im Kalenderjahr 2017 erfolgen. Dieses ist bisher unterblieben, weil die Freiwillige Feuerwehr Gistenbeck darum gebeten hat, die Fahrzeugbeschaffung eines neuen TSF-W vorerst zurückzustellen, da zurzeit noch nicht abgeschätzt werden kann, wie die Personalstärke in der Zukunft aussehen wird.

 

Um auch weiterhin eine kontinuierliche Fahrzeugbeschaffung für die Freiwilligen Feuerwehren zu ermöglichen, sollten die vorhandenen Finanzmittel für eine andere Freiwillige Feuerwehr genutzt werden.

 

Von der Verwaltung wird hierzu vorgeschlagen, dass die vorhandenen Finanzmittel für eine Fahrzeugbeschaffung für die Freiwillige Feuerwehr Lütenthien verwendet werden. Die vorzeigte Ersatzbeschaffung beruht hier auf einer Betrachtung des Einsatzgebietes mit viel Waldbestand und zusätzlich des sehr weit an der Samtgemeindegrenze gelegenen Einsatzgebietes, wo ein Fahrzeug mit Wasser für den Erstangriff sehr sinnvoll ist. Das vorhandene TSF würde dann als Übergangslösung für das Altfahrzeug zur Freiwilligen Feuerwehr Gistenbeck umgesetzt, damit das dortige 29 Jahre alte TSF ausgesondert werden kann.  


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

x

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

95.000,00

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

x

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

95.000,00

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

Brandschutz

 

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten Einnahmen erreicht?

x

Ja

 

Nein, ÜPL

 

 

Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle:

 

 

Erwartete Mindereinnahme:

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

x

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

x

Nein

 

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

 

Höhe:

 

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

 

Nein

 

Ja

 


Der Brandschutzausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, die Umwidmung der Haushaltsmittel für die Fahrzeugbeschaffung in Höhe von 95.000,00 € von der Freiwilligen Feuerwehr Gistenbeck auf die Freiwillige Feuerwehr Lütenthien. Das bisher bei der Freiwilligen Feuerwehr Lütenthien stehende Feuerwehrfahrzeug TSF wird zur Freiwilligen Feuerwehr Gistenbeck umgesetzt. Das dort vorhandene Feuerwehraltfahrzeug wird ausgemustert. Das Feuerwehrkonzept gilt in diesem Punkt als abgeändert.