Entlassung und Ernennung vom Gemeindebrandmeister und stellv. Gemeindebrandmeistern
Im Rahmen des
Zusammenschlusses der Samtgemeinden Lüchow und Clenze zur neuen Samtgemeinde
Lüchow (Wendland) ist es erforderlich geworden, dass auch die Führungsspitze
der Freiwilligen Feuerwehr neu gewählt werden
musste.
In der 1.
Ortsbrandmeisterdienstversammlung am 12. Januar 2007 wurden die erforderlichen
Neuwahlen durchgeführt. In geheimer Abstimmung wurde Herr Torsten Breese,
Vasenthien, zum Gemeindebrandmeister, Herr Horst-Jürgen Schlegel, Wustrow, zum
1. stellv. Gemeindebrandmeister und Herr Uwe Schulz, Billerbeck, zum 2 stellv.
Gemeindebrandmeister gewählt und der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zur
Bestätigung durch die Gremien vorgeschlagen.
Das Vorschlagsrecht
wurde gemäß den gesetzlichen Bestimmungen wahrgenommen. Die persönlichen und
fachlichen Voraussetzungen werden erfüllt.
Der Kreisbrandmeister
erhebt gegen die Ernennungen keine Bedenken.
Gleichzeitig müssen
aber die bisherigen Gemeindebrandmeister und stellv. Gemeindebrandmeister der
bisherigen Samtgemeinden Clenze und Lüchow aus dem Ehrenbeamtenverhältnis
entlassen werden.
keine
Der Rat der
Samtgemeinde beschließt,
Herr Uwe Schulz,
bisher Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Clenze, wird aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
Herr Torsten Breese,
bisher Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow, wird aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
Herr Andreas Arndt,
bisher stellv. Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Clenze, wird aus dem
Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
Herr Horst-Jürgen
Schlegel, bisher stellv. Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow, wird aus
dem Ehrenbeamtenverhältnis entlassen.
Herr Torsten Breese
wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für sechs Jahre
zum Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ernannt.
Herr Horst-Jürgen
Schlegel wird unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für
sechs Jahre zum 1. stellv. Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) ernannt.
Herr Uwe Schulz wird
unter Berufung in das Beamtenverhältnis als Ehrenbeamter für sechs Jahre zum 2.
stellv. Gemeindebrandmeister der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ernannt.