Betreff
Bewilligung einer überplanmäßigen Ausgabe für die Kosten der vorgezogenen Landtagswahl am 15. Oktober 2017
Vorlage
053/2017 SG
Aktenzeichen
129100SG
Art
Sitzungsvorlage SG

Es war vorgesehenen, die nächste Wahl zum Niedersächsischen Landtag am 27. Januar 2018 durchzuführen. Allerdings hat der Niedersächsische Landtag am 21. August 2017 seine Selbstauflösung beschlossen und die vorzeitige Landtagswahl auf den 15. Oktober 2017 festgelegt.

 

Durch das Vorziehen der Landtagswahl fehlen im Haushalt 2017 die entsprechenden Mittel für die Landtagswahl. Die Ausgaben waren eigentlich erst im Haushaltsjahr 2018 geplant.

 

Im Budget 12.1.1 Statistik und Wahlen werden für folgende Ausgaben zusätzliche Mittel benötigt:

 

Aufwendungen für ehrenamtliche Tätigkeit      =               7.000,00 €

Geschäftsaufwendungen                                                          =             15.000,00 €

Gesamtbetrag                                                                 =             22.000,00 €

 

Im Haushaltspan 2017 ist bereits eine erste Rate für die Wahlkostenerstattung für die Landtagswahl eingeplant. Ob es eine weitere Abschlagszahlung im Jahre 2017 geben wird, steht zurzeit noch nicht fest, sodass zusätzliche Einnahmen nicht mit eingeplant werden können.


 

Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen oder werden Finanzmittel bewirtschaftet?

 

Nein

X

Ja, weitere Ausführungen

 

Gesamtkosten/-einnahmen der Maßnahme im Haushaltsjahr:

22.000,--

 

Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt?

Ja, im Haushaltsansatz insgesamt:

 

Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

X

Nein;

 

Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich?

 

Nein

 

X

Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition:

12.1.1 Statistik u. Wahlen

 

 

Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle:

Land Erstattung

 

 

Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es jährliche Folgekosten?

X

Nein

 

Ja, Höhe?

 

 

Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen, Zuschüsse)?

 

Nein

X

Ja, Sachkonto/Kostenstelle:

im Jahre 2018

Höhe:

ca. 14.000,-

 

Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft?

X

Nein

 

Ja

 

Ggf. ergänzende Erläuterungen zu den finanziellen Auswirkungen:

Die Mittel müssen überplanmäßig zur Verfügung gestellt werden, eine Gegenfinanzierung gibt es im Haushaltsjahr 2017 nicht. Weitere Einnahmen wird es erst im Haushaltsjahr 2018 geben.


Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt für die im Haushaltsjahr 2017 fällig werden Sachausgaben für die Landtagswahl am 15. Oktober 2017 eine überplanmäßige Ausgabe im Produkt 12.1.1 Statistik und Wahlen in Höhe von 22.000,00 €.