Betreff
"Konnexität - Volle Kostenerstattung für die Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten"; Antrag der Gruppe UWG/Grüne/BL vom 20. Juli 2017
Vorlage
054/2017 SG
Art
Sitzungsvorlage SG
Referenz-Antrag

Die Gruppe UWG/Grüne/BL hat mit Datum vom 20. Juli 2017 folgenden Antrag eingereicht:

 

„Sehr geehrte Damen und Herren,

 

der Samtgemeinderat Lüchow (Wendland) möge beschließen:

 

Das Land Niedersachsen wird aufgefordert, für die jüngst von der Samtgemeinde aufgenommene Aufgabe der Gleichstellungsbeauftragten den vollen finanziellen Ausgleich zu leisten. Sollte der volle finanzielle Ausgleich nicht erfolgen, wird die Samtgemeinde diese Aufgabe nicht mehr erfüllen.

 

Begründung:

 

Zitat Niedersächsische Verfassung vom 19. Mai 1993: Artikel 57 Abs 4:

 

„(4) 1 Den Gemeinden und Landkreisen und den sonstigen kommunalen Körperschaften können durch Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes durch Verordnung Pflichtaufgaben zur Erfüllung in eigener Verantwortung zugewiesen werden und staatliche Aufgaben zur Erfüllung nach Weisung übertragen werden. 2 Für die durch Vorschriften nach Satz 1 verursachten erheblichen und notwendigen Kosten ist unverzüglich durch Gesetz der entsprechende finanzielle Ausgleich zu regeln. 3 Soweit sich aus einer Änderung der Vorschriften nach Satz 1 erhebliche Erhöhungen der Kosten ergeben, ist der finanzielle Ausgleich entsprechend anzupassen; im Fall einer Verringerung der Kosten kann er angepasst werden. 4 Der finanzielle Ausgleich für Vorschriften nach Satz 1, die vor dem 1. Januar 2006 erlassen worden sind, richtet sich nach dem bisher geltenden Recht; für den Fall einer Aufgabenverlagerung gilt Satz 3 uneingeschränkt, im Übrigen mit der Maßgabe, dass eine Anpassung im Fall der Verringerung der Kosten nicht erfolgt. 5 Satz 1 gilt entsprechend, soweit sonstigen öffentlich-rechtlichen Körperschaften Aufgaben zugewiesen oder übertragen werden, wenn unverzüglich Bestimmungen über die Deckung der Kosten getroffen werden.“

 

Für Fragen stehe ich zur Verfügung. Vielen Dank für die Bearbeitung.

 

Mit freundlichen Grüßen

Für die Gruppe

Michael Schemionek“

 

 

Dazu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:

 

Die am 1. November 2016 in Kraft getretene Änderung des NKomVG wurde in Bezug auf die Gleichstellungsbeauftragte unter Beachtung des üblichen Beteiligungsverfahrens verabschiedet. § 8 Absatz 4 NKomVG weist den Gesamtbetrag des Landes in Höhe von 1.620.140,00 € aus, der auf die Gemeinden und Samtgemeinden zu gleichen Teilen aufgeteilt wird.

 

Mit Bescheid des Landesamtes für Statistik Niedersachsen vom 28. November 2016 wurde der Samtgemeinde für 2016 ein Betrag in Höhe von 3.253,29 € überwiesen. Für 2017 stehen der Bescheid und die Zahlung aus. Zurzeit ist eine Änderung des NKomVG geplant und es ist fraglich, ob 2017 wegen der vorgezogenen Landtagswahl überhaupt noch eine Entscheidung fällt.

 

Daher sollte auch das Ergebnis der Landtagswahl abgewartet werden, weil bei geänderten Mehrheitsverhältnissen ggf. die vorgesehenen Änderungen anders ausfallen könnten, als sie von der jetzigen Landesregierung vorgesehen waren.

 

Auf jeden Fall besteht nach Bekanntgabe des Zuwendungsbescheides für 2017 die Möglichkeit, Rechtsmittel in Form einer Klage vor dem Verwaltungsgericht Lüneburg einzulegen.   


Keine! 


Der Samtgemeindeausschuss beschließt dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt, dass die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) die zugelassenen Rechtsmittel gegen den Zuwendungsbescheid des Statistischen Landesamtes Niedersachsen für das Jahr 2017 über die Leistungen zum finanziellen Ausgleich für die Beschäftigung hauptberuflicher Gleichstellungsbeauftragter einlegt, wenn das Land Niedersachsen die Zuweisung auf der Basis der am 1. November 2016 in Kraft getretenen Änderungen des § 8 Absatz 4 NKomVG berechnet.