Betreff
Satzung der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltich zu erfüllenden Pflichtaufgaben
Vorlage
048/1
Aktenzeichen
371002:Feuerwehrgebührenordnung
Art
Sitzungsvorlage SG

Durch die Fusion der ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist es erforderlich, die in beiden Samtgemeinden bisher vorhandenen Feuerwehrgebührensatzungen anzupassen und durch eine neue Satzung zu ersetzen.

 

In der Anlage ist der Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben beigefügt.

 

Die im Kostentarif angesetzten Kostensätze orientierten sich an den beiden bisherigen Kostentarifen mit leichten Erhöhungen bzw. an den Kostensätzen vergleichbarer Gemeinden in Niedersachsen. Auf Grund der Fusion war es in der kurzen Zeit nicht möglich, eine entsprechende Gebührenkalkulation nach dem Nds. Kommunalabgabengesetz durchzuführen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen und auch nach Aussagen des Nds. Städte- und Gemeindebundes haben auch erst sehr wenige Gemeinden in Niedersachsen eine entsprechende Gebührenkalkulation durchgeführt. Da demnächst geplant ist, die Kosten- und Leistungsrechnung einzuführen, sollte dann in diesem Zuge die Gebührenkalkulation erfolgen. In Gemeinden, wo bereits die Kosten- und Leistungsrechung eingeführt wurde, haben sich die Kostensätze für Feuerwehreinsätze tlw. drastisch erhöht.

 


Erwartet jährliche Einnahmen von ca. 15.000,-- € jährlich.

 


Der Samtgemeinderat beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben zu erlassen.