Durch die Fusion der
ehemaligen Samtgemeinden Clenze und Lüchow zur neuen Samtgemeinde Lüchow
(Wendland) ist es erforderlich, die in beiden Samtgemeinden bisher vorhandenen
Feuerwehrgebührensatzungen anzupassen und durch eine neue Satzung zu ersetzen.
In der Anlage ist der
Entwurf einer neuen Satzung über die Erhebung von Kostenersatz und Gebühren für
Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden
Pflichtaufgaben beigefügt.
Die im Kostentarif
angesetzten Kostensätze orientierten sich an den beiden bisherigen
Kostentarifen mit leichten Erhöhungen bzw. an den Kostensätzen vergleichbarer
Gemeinden in Niedersachsen. Auf Grund der Fusion war es in der kurzen Zeit
nicht möglich, eine entsprechende Gebührenkalkulation nach dem Nds.
Kommunalabgabengesetz durchzuführen. Nach den vorliegenden Erkenntnissen und
auch nach Aussagen des Nds. Städte- und Gemeindebundes haben auch erst sehr
wenige Gemeinden in Niedersachsen eine entsprechende Gebührenkalkulation
durchgeführt. Da demnächst geplant ist, die Kosten- und Leistungsrechnung
einzuführen, sollte dann in diesem Zuge die Gebührenkalkulation erfolgen. In
Gemeinden, wo bereits die Kosten- und Leistungsrechung eingeführt wurde, haben
sich die Kostensätze für Feuerwehreinsätze tlw. drastisch erhöht.
Erwartet jährliche
Einnahmen von ca. 15.000,-- € jährlich.
Der Samtgemeinderat
beschließt, die im Entwurf vorliegende Satzung über die Erhebung von
Kostenersatz und Gebühren für Dienst- und Sachleistungen der Feuerwehr
außerhalb der unentgeltlich zu erfüllenden Pflichtaufgaben zu erlassen.