Frau Gröger beantragt den Kauf der Flurstücke 697/7 und 697/9, Flur 11, Gemarkung Lüchow. Es handelt sich hierbei um die Baugrundstücke an der Spötzingstraße. Der Kaufpreis liegt bei 40,00 €/m². Die Einnahmen belaufen sich somit auf 59.640,00 €.
Frau Gröger beabsichtigt den Bau einer Zahnarztpraxis im Erdgeschoss sowie Wohnraum im Obergeschoss.
Hat die Beschlussvorlage finanzielle Auswirkungen
oder werden Finanzmittel bewirtschaftet? |
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Nein |
X |
Ja, weitere Ausführungen |
Gesamt |
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€ |
Ist die Maßnahme im Haushaltsplan veranschlagt? |
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Ja, im Haushaltsansatz insgesamt: |
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€ |
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Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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X |
Nein; |
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Ist eine außerplanmäßige Ausgabe erforderlich? |
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X |
Nein |
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Ja, bei Produkt/Sachkonto bzw. Investition: |
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Deckung durch Sachkonto/Kostenstelle: |
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Ist der Ansatz ausreichend bzw. werden die geplanten
Einnahmen erreicht? |
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X |
Ja |
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Nein, ÜPL |
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€ |
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Deckung bei Sachkonto/Kostenstelle: |
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Erwartete Mindereinnahme: |
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€ |
Auswirkungen auf künftige Ergebnishaushalte, gibt es
jährliche Folgekosten? |
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X |
Nein |
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Ja, Höhe? |
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€ |
Gibt es eine Gegenfinanzierung (Zuweisungen,
Zuschüsse)? |
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Nein |
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Ja, Sachkonto/Kostenstelle: |
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Höhe: |
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€ |
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Ist die Gegenfinanzierung dauerhaft? |
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Nein |
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Ja |
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Der Bau- und Grundstücksausschuss beschließt, dem Verwaltungsausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:
Der Rat der Stadt Lüchow (Wendland) beschließt, die Flurstücke 697/7 und 697/9, Flur 11, Gemarkung Lüchow, an Frau Gröger zu verkaufen. Der Kaufpreis beträgt 40,00 €/m².