a) Beschluss über die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange
b) Auslegungsbeschluss
Der
Rat der Gemeinde Clenze hat im November 2005 den Aufstellungsbeschluss für
einen Bebauungsplan zur Ansiedlung von großflächigem Einzelhandel und zur
Erweiterung eines bestehenden Einzelhandelsbetriebes im Ortskern Clenze gefasst
und die Samtgemeinde Clenze gebeten, den Flächennutzungsplan zu ändern. Die
Samtgemeinde Clenze hat am 1. Dezember 2005 den Aufstellungsbeschluss für die
39. Änderung des Flächennutzungsplanes gefasst.
Der
Flecken Clenze hat als Grundzentrum die Grundversorgung des Bereiches der
ehemaligen Samtgemeinde Clenze sicherzustellen. Dieses ist zurzeit nicht
ausreichend gewährleistet.
Zusätzlich
ist Handlungsbedarf gegeben um
1. die Nutzungsbrachen im Ortskern
einzudämmen,
2. den innerörtlichen Handel neu zu
beleben,
3. dem zunehmenden Kaufkraftabfluss
entgegenzuwirken und
4. Clenze
wieder stärker als Einkaufsstandort zu festigen, damit die Nahversorgung der
Bevölkerung im Einzugsbereich mit Gütern des täglichen Bedarfs auch in Zukunft
zu gewährleisten ist.
Derzeit
sind zwei großflächige Einzelhandelsvorhaben in Clenze beabsichtigt, die dazu
beitragen können, dass sich das Kundenaufkommen im Zentrum wieder erhöht und
sich dieses positiv für den innerörtlichen Einzelhandel in Clenze auswirkt.
a) Der
vorhandene Edeka-Markt am Radeweg beabsichtigt, den Betrieb um 400 m²
Verkaufsfläche zu erweitern.
b) An der Langen Straße 10 und 11 sollen
- ein
Lebensmitteldiscounter mit ca. 800 m² Verkaufsfläche,
- ein
Getränkemarkt mit ca. 500 m² Verkaufsfläche,
- ergänzender
Einzelhandel mit ca. 300 m² Verkaufsfläche und
- Flächen
für Dienstleistungen entstehen.
Die
Planung zielt darauf ab, einen nachhaltigen Nahversorgungsschwerpunkt im
Ortskern von Clenze zu schaffen.
Die
Änderung des Flächennutzungsplanes ersetzt die bisher dargestellte
Mischgebietsfläche (MI) durch die Darstellung einer gemischten Baufläche (M).
Mit dieser Darstellung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen
geschaffen, im Bebauungsplan außer Mischgebieten auch Kerngebiete (MK)
festzusetzen, in denen großflächiger Einzelhandel zulässig ist.
Zum
Projekt ist Folgendes auszuführen:
Durch
das Vorhaben wird eine Lücke in einer Länge von 70 m in der Langen Straße im
Bereich der Hausnummern 10 und 11 entstehen, die aber durch Vorgaben der
Denkmalpflege und Festsetzungen des Bebauungsplanes für Bebauung an der Straße
auf ca. 37 m reduziert und durch zusätzliche Baumanpflanzungen kaschiert werden
muss. Für den Erhalt der historischen Fachwerkgebäude war bzw. ist auf Grund
fehlender Nutzungsperspektiven und Mangel an Finanzmitteln keine Alternative
vorhanden.
Die
Vorabbeteiligung der Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Absatz 1
Baugesetzbuch (BauGB) ist vom 16. November 2006. bis 15. Dezember 2006 erfolgt.
Es
liegen Stellungnahmen des Landkreises Lüchow- Dannenberg, der Niedersächsischen
Landesbehörde für Straßenbau und Verkehr sowie der Industrie- und Handelskammer
Lüneburg-Wolfsburg (IHK) vor.
Auf
Grund der Anregungen des Landkreises sind Ergänzungen in der Darstellung und in
der Begründung erforderlich (siehe Beschlussvorschlag). Bezüglich der
Stellungnahme der Niedersächsischen Landesbehörde hat am 18. Januar 2007 ein
Ortstermin unter Beteiligung von Gemeinde, Samtgemeinde, Landesbehörde, Polizei
und Verkehrsbehörde stattgefunden.
Auf
die Flächennutzungsplanänderung hat das Ergebnis keine Auswirkungen. Ohne
Auswirkungen ist auch die Stellungnahme der IHK.
Am
22. Januar 2007 hat die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Absatz
1 BauGB in Clenze stattgefunden. Kritikpunkte waren der Verlust der
historischen Bausubstanz, aber ohne konkrete Alternativ- und
Finanzierungsvorschläge, sowie der fehlende Bedarf für einen weiteren Markt.
Der
folgende Verfahrensschritt ist die öffentliche Auslegung des Planentwurfs gemäß
§ 3 Absatz 2 BauGB mit einer erneuten Information der Träger öffentlicher
Belange.
Die Kosten der Planung
werden von dem Investor getragen.
Der
Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt:
a) Über
die Stellungnahmen der Träger öffentlicher Belange wird, wie in der Anlage, die
der Sitzungsvorlage beigefügt ist, ausgeführt, entschieden.
b) Der
Entwurf der 39. Änderung des Flächennutzungsplanes im Bereich der ehemaligen
Samtgemeinde Clenze wird in der vorliegenden Fassung mit dem Entwurf der
Begründung und dem Umweltbericht für die Dauer eines Monats öffentlich
ausgelegt.