Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 und Entlastung des Samtgemeindebürgermeisters für das Haushaltsjahr 2011
Vorlage
056/2017 SG
Aktenzeichen
202501SG:2011/Samtgemeinde
Art
Sitzungsvorlage SG

Die Gemeinden haben gemäß § 128 Absatz 1 Niedersächsisches Kommunalverfassungsgesetz (NKomVG) für jedes Haushaltsjahr einen Jahresabschluss - bestehend aus Ergebnisrechnung, Finanzrechnung, Bilanz, Anhang und Rechenschaftsbericht - nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Buchführung aufzustellen.

Der Jahresabschluss der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zum 31. Dezember 2011 ist neben dem Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes Lüneburg - Außenstelle Lüchow - einschließlich der Stellungnahme zum Prüfungsbericht dieser Sitzungsvorlage als Anlage beigefügt.

Die Ergebnisrechnung schließt für das Haushaltsjahr 2011 im ordentlichen Ergebnis mit einem Fehlbetrag über 394.018,00 € und im außerordentlichen Ergebnis mit einem Überschuss in Höhe von 21.306,10 ab. Bei den ordentlichen Erträgen konnten die Mindererträge aus der Auflösung von Sonderposten insbesondere durch die höheren Schlüsselzuweisungen, Erträge aus Kostenerstattungen und Zinserträge nicht kompensiert werden. Trotz der Mindererträge und höheren Aufwendungen für Personal sowie Sach- und Dienstleistungen fiel u. a. durch geringere Abschreibungen und Zinsaufwendungen das ordentliche Ergebnis um 1.763.182,00 € besser aus als geplant (- 2.157.200,00 €). Das positiv außerordentliche Ergebnis resultiert im Wesentlichen aus den Erstattungen von in Vorjahren geleisteter Vorauszahlungen.

 

Zu Budgetüberschreitungen kam es in 2011 bei folgenden zahlungswirksamen Budgets:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.4

Personalangelegenheiten

               20.219,82

11.1.7

Kasse

                  2.112,51

11.1.8

Immobilienmanagement

             214.778,05

12.1.1

Statistik und Wahlen

                  6.351,12

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

                  1.668,44

12.2.3

Personenstandswesen

                     650,75

12.2.4

Meldewesen

               28.590,64

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

               70.144,00

 

Die Mehraufwendungen der zahlungswirksamen Budgets „Kasse“, „Verkehrsregelung/-lenkung“, „Personenstandswesen“, „Meldewesen“ und „Allgemeine Finanzwirtschaft“ können vollständig durch Mehrerträge gedeckt werden. In übrigen Budgets mit Mittelüberschreitung konnten zum Teil auch Mehrerträge erzielt werden; diese reichen aber zur Deckung nicht aus. Da für die Mehraufwendungen bisher keine Ausgabeermächtigungen vorliegen, sind die Überschreitungen als überplanmäßige Aufwendungen noch nachträglich durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) zu beschließen.

 

Bei den zahlungsunwirksamen Budgets traten folgende Überschreitungen ein:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.5

Einrichtung f. d. gesamte Ver-

waltung

 

             179.160,06

11.1.6

Finanzverwaltung

                        23,00

11.1.7

Kasse

2,50

11.1.8

Immobilienmanagement

                12.326,60

12.2.2

Verkehrsregelung u. -lenkung

                  3.527,46

12.2.3

Personenstandswesen

1.610,03

12.2.4

Meldewesen

140,50

12.6.1

Brandschutz

148.010,16

21.1.1

Grundschulen

944.375,45

27.2.1

Bücherei

12.462,25

28.1.1

Heimatpflege u. Kulturangele-

genheiten

 

5.706,24

36.5.1

Kindertagesstätten

35.761,22

42.4.1

Bäder

189,71

57.1.1

Regionalentwicklungsprozesse

5.768,14

 

Die Abweichungen der nicht zahlungswirksamen Budgets resultieren im Wesentlichen aus Fehleinschätzung hinsichtlich der zu verrechnenden Abschreibungen und der Verrechnung von innerbetrieblichen Leistungen im Rahmen der Planerstellung. Ein Beschluss zu den Mittelüberschreitungen in den nicht zahlungswirksamen Budgets durch den Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) ist nach § 117 NKomVG nicht erforderlich.

Der Finanzmittelbedarf aus der Investitionstätigkeit in Höhe von 2.273.591,48 € konnte zu 18,4 % durch Investitionszuschüsse, Beiträge und Veräußerung von Sachvermögen gedeckt werden. Die verbleibende Unterdeckung aus der Investitionstätigkeit sowie der Finanzbedarf aus der laufenden Geschäftstätigkeit, den Darlehenstilgungen und dem Saldo aus den haushaltsunwirksamen Vorgängen wurden durch die Aufnahme von Darlehen finanziert. Kredite für Investitionen wurden in Höhe von insgesamt 4.560,552,35 € aufgenommen. Es verbleibt ein Finanzmittelüberschuss in Höhe von 1.119.346,86 €, der zur Reduzierung der Liquiditätskredite und zur Verbesserung der Liquidität am Jahresende 2011 beiträgt.

Für die Investitionen lagen Haushaltsermächtigungen aus dem laufenden und dem Vorjahr vor. Lediglich für den Erwerb eines Sofas für die Bücherei ist vom Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) noch eine außerplanmäßige Ausgabe nachträglich zu genehmigen. Zur Deckung des ebenfalls überschrittenen investiven Budgets „Einrichtung der Jugendarbeit“ - verursacht durch die Anschaffung einer APE für das JAM-Keeper-Projekt - stehen zusätzliche Investitionszuwendungen, die für dieses Projekt eingeworben werden konnten, zur Verfügung.

 

Die Bilanz der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) schließt für das Haushaltsjahr 2011 mit einer Bilanzsumme über 48.009.891,13 € ab. Auf der Aktivseite wird insbesondere das Sachvermögen im Gesamtwert von 27.349.938,68 € ausgewiesen. Durch die Investitionen 2012 (u. a. energetische Sanierung der Grundschulen Lüchow und Lemgow sowie der Sporthalle Lüchow) steigt das Sachvermögen.

Aufgrund der Berichtigung der Eröffnungsbilanz hinsichtlich des immateriellen und Sachvermögens, der Sonderposten aus Investitionszuschüssen und -zuwendungen, der Verbindlichkeiten sowie Rückstellungen gibt sich per Saldo ein Rückgang im Reinvermögen von 262.149,91 €. Rückstellungen wurden insbesondere für Verpflichtungen aus Pensionszusagen und Altersteilzeitvereinbarungen sowie geleistete Mehrarbeitsstunden gebildet.

 

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2012 wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg - Außenstelle Lüchow - im Zeitraum von Dezember 2016 bis Juli 2017 mit Unterbrechungen geprüft. Mit Datum vom 25. Juli 2017 wurde ein Bestätigungsvermerk erteilt.  


Keine!

 


Beschlussvorschlag:

 

Der Samtgemeindeausschuss beschließt, dem Rat vorzuschlagen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)                  die Mittel aus der Haushaltsplanüberschreitung für nachfolgend genannte zahlungswirksamen Budgets überplanmäßig zur Verfügung zu stellen:

 

Produkt

Bezeichnung

11.1.4

Personalangelegenheiten

               20.219,82

11.1.7

Kasse

                  2.112,51

11.1.8

Immobilienmanagement

             214.778,05

12.1.1

Statistik und Wahlen

                  6.351,12

12.2.2

Verkehrsregelung und -lenkung

                  1.668,44

12.2.3

Personenstandswesen

                     650,75

12.2.4

Meldewesen

               28.590,64

61.1.1

Allgemeine Finanzwirtschaft

               70.144,00

 

b)            für Erwerb eines Sofas im Produkt 27.2.1 „Bücherei“ außerplanmäßig Mittel in Höhe von 228,00 € zur Verfügung zu stellen,

 

c)                   den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2011 festzustellen,

 

d)            die Stellungnahme des Samtgemeindebürgermeisters zum Prüfungsbericht 2011 des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg zur Kenntnis zu nehmen,

 

e)                  den Fehlbetrag aus dem ordentlichen Ergebnis 2011 in Höhe von 394.018,00 € auf neue Rechnung vorzutragen,

 

f)                   mit dem für 2011 ausgewiesenen Überschuss aus dem außerordentlichen Ergebnis über 21.306,10 € den Sollfehlbetrag aus dem kameralen Abschluss zu vermindern und

 

g)            dem Samtgemeindebürgermeister gemäß § 129 NKomVG für das Haushaltsjahr 2011 Entlastung zu erteilen.