Betreff
Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 des "Kommunal-Service Lüchow"
Vorlage
070/2017 SG
Aktenzeichen
666201SG:Jahresabschlüsse/2016/Abschluss
Art
Sitzungsvorlage SG

Für den Eigenbetrieb ist für jedes Geschäftsjahr ein Jahresabschluss - bestehend aus der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrechnung sowie dem Anhang - unter Beachtung der Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung und des Handelsgesetzbuches aufzustellen.

Der Jahresabschluss des Kommunal-Service Lüchow zum 31. Dezember 2016 einschließlich Lagebericht wurde von der Betriebsleitung erstellt. Der Prüfungsbericht des Rechnungsprüfungsamtes des Landkreises Lüneburg sowie Jahresabschluss und Lagebericht sind dieser Sitzungsvorlage als Anlagen beigefügt.

Die Bilanz des Eigenbetriebes „Kommunal-Service Lüchow“ schließt für das Geschäftsjahr 2016 mit einer Bilanzsumme in Höhe von 1.139.716,67 € ab. Auf der Aktivseite werden insbesondere das Sachanlagevermögen im Gesamtwert von 767.554,73 € sowie Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände über insgesamt 371.938,80 € ausgewiesen. Trotz der Anschaffung eines Schneepflugs sowie diverser Kleingeräte führten die zu verrechnenden Abschreibungen zum Rückgang des Gesamtwertes des Sachanlagevermögens. Die Forderungen bestehen im Wesentlichen gegen die Samtgemeinde Lüchow (Wendland) aus der Abrechnung von Lieferungen und Leistung sowie der Abwicklung des Zahlungsverkehrs über die samtgemeindeeigenen Bankkonten. Das Eigenkapital ist durch den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 10.310,72 € gestiegen. Der Anteil des Eigenkapitals an der Bilanzsumme beträgt zum 31. Dezember 2016 rund 82,0 % (im Vorjahr: 84,4 %) und ist als gut zu bezeichnen. Rückstellungen waren insbesondere für Ansprüche aus nicht abgegoltenen Überstunden zu bilden.

Im abgelaufenen Geschäftsjahr blieben sowohl die ordentlichen Erträge als auch die Aufwendungen fast im gleichen Maße unter den Plansätzen für das Jahr 2016. Das entgegen den Erwartungen positive Jahresergebnis resultiert aus der Erstattung des an die VBL abgeführte Sanierungsgeldes für den Zeitraum 2013 bis 2015. Durch den Einsatz von Personal, Fahrzeugen und Geräten im Wesentlichen für Arbeiten im Straßenwesen, in den Grünanlagen und zur Unterhaltung von Gebäuden konnten in 2016 Umsatzerlöse in Höhe von 1.517.519,19 € erzielt werden. Die Mehraufwendungen für die Instandhaltung von Fahrzeugen, Geräten und baulichen Anlagen durch Fremdfirmen wurden insbesondere durch Einsparungen bei den Kosten für Kraft- und Schmierstoffe sowie Reparaturmaterial mehr als kompensiert. Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen betreffen hauptsächlich die Erstattung von Verwaltungskosten an die Samtgemeinde Lüchow (Wendland), Aufwendungen für Versicherungen, Gebäudereinigung, EDV sowie Aus- und Fortbildung.

Der Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 einschließlich Lagebericht wurde durch das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg vor Ort im August 2017 geprüft. Mit Datum vom 30. Oktober 2017 wurde ein uneingeschränkter Bestätigungsvermerk erteilt.

Von der Betriebsleitung wird vorgeschlagen, den ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 10.310,72 € zusammen mit einer Entnahme aus dem Gewinnvortrag mit 309.689,28 € in eine Rücklage für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes einzustellen.  


Keine! 


Der Betriebsausschuss beschließt, dem Samtgemeindeausschuss vorzuschlagen, dem Rat zu empfehlen, folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Rat der Samtgemeinde Lüchow (Wendland) beschließt,

 

a)            den vom Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Lüneburg geprüften Jahresabschluss zum 31. Dezember 2016 und Lagebericht für das Geschäftsjahr 2016 des Kommunal-Service Lüchow festzustellen,

 

b)           den für das Geschäftsjahr 2016 ausgewiesenen Jahresüberschuss in Höhe von 10.310,72 € in eine Rücklage für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes einzustellen,

 

c)            aus dem Gewinnvortrag 309.689,28 € zu entnehmen und ebenfalls in die Rücklage für die technische und wirtschaftliche Fortentwicklung des Eigenbetriebes einzustellen und

 

d)            der Betriebsleitung gemäß § 33 EigBetrVO für das Geschäftsjahr 2016 Entlastung zu erteilen.